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Schwerbehindertenrecht
Das Versorgungsamt stellt
- eine Behinderung oder Schwerbehinderung fest
- den Grad der Behinderung (GdB) fest
- Merkzeichen fest
- die Voraussetzungen von Nachteilsausgleichen fest, zum Beispiel Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr, Freifahrten für Begleitpersonen, Parkerleichterungen, Steuerfreibeträge, Rundfunkgebührenbefreiungen
- einen Schwerbehindertenausweis aus
- Wertmarken für die Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr aus
Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) fasst die Rechtsvorschriften zur Rehabilitation und Eingliederung, die für mehrere Sozialbereiche einheitlich gelten, sowie das Behindertenrecht zusammen.
Wesentliche Rechtsvorschriften:
- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
- Versorgungsmedizinische Verordnung (VersMedV)
Anträge
Dienstleistungen
Merkblätter
- Merkblatt mit Ausfüllhinweisen SGB IX.pdf (PDF)86 kB
- Merkblatt zur Feststellung von Nachteilsausgleichen.pdf (PDF)99 kB
- Übersicht über Nachteilsausgleiche.pdf (PDF)153 kB
- Hinweisblatt zu den Merkzeichen G und Gl.pdf (PDF)137 kB
- Hinweisblatt zu den Merkzeichen H und BL.pdf (PDF)1.4 MB
- Hinweisblatt zum Merkzeichen aG-.pdf (PDF)137 kB
- Hinweisblatt zur Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (aG-light).pdf (PDF)1.9 MB
- Hinweisblatt zu den Beiblättern (zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sowie Inanspruchnahme der Kraftfahrzeug-Steuerermäßigung).pdf (PDF)116 kB