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Schwerbehindertenrecht

Das Versorgungsamt stellt

  • eine Behinderung oder Schwerbehinderung fest
  • den Grad der Behinderung (GdB) fest
  • Merkzeichen fest
  • die Voraussetzungen von Nachteilsausgleichen fest, zum Beispiel Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr, Freifahrten für Begleitpersonen, Parkerleichterungen, Steuerfreibeträge, Rundfunkgebührenbefreiungen
  • einen Schwerbehindertenausweis aus
  • Wertmarken für die Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr aus

Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) fasst die Rechtsvorschriften zur Rehabilitation und Eingliederung, die für mehrere Sozialbereiche einheitlich gelten, sowie das Behindertenrecht zusammen.


Wesentliche Rechtsvorschriften:

  • Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
  • Versorgungsmedizinische Verordnung (VersMedV)