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Umweltschutz

Die Aufgabe des Umweltschutzes ist es, Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre, Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen wie Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Gerüchen zu schützen und deren Entstehen vorzubeugen. Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen wird bundeseinheitlich durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) geregelt.

Für den Betrieb und das Herstellen und Inverkehrbringen von Anlagen, Stoffen und Erzeugnissen sind Regelungen getroffen worden, deren Schutzwirkung überregionale Bedeutung hat und die einen wesentlichen Beitrag zum Wohlbefinden und Gesundheitsschutz der Bevölkerung leisten.

Dazu gehören insbesondere Verordnungen, bei denen es folgende Begrenzungen gibt:

  • Abgase von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen
  • Emissionen von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen bei Chemischreinigungs- und Oberflächenbehandlungsanlagen
  • Schadstoffausstoß von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen
  • Staub in der Holzindustrie
  • Schwefelgehalt im leichten Heizöl und Dieselkraftstoff
  • Emission von Kraftstoffdämpfen bei Betankungsvorgängen an Tankstellen
  • Kohlenwasserstoffemissionen beim Umfüllen, Lagern und Betanken von Ottokraftstoffen
  • flüchtige organische Verbindungen
  • Geräte- und Maschinenlärm sowie
  • die Verschmutzung des Abwassers industrieller Abwasseranlagen beim Einleiten in Gewässer und öffentliche Abwasseranlagen.