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Wohnungsbauförderung

Das Land fördert den Bau und Erwerb von Eigenheimen im Rahmen der Wohnraumförderung durch das jährliche Landeswohnraumförderungsprogramm. Wohnraumförderungsstellen sind die Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise. Diese Aufgabe wird im Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis im Baurechts- und Naturschutzamt wahrgenommen. Fragen nach den Fördervoraussetzungen und zur Antragstellung werden hier beantwortet.

Auskünfte erteilt auch die Landeskreditbank Baden-Württemberg-Förderbank, Telefon: 01801 150 333

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