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Schwerbehindertenrecht

Das Versorgungsamt stellt

  • eine Behinderung oder Schwerbehinderung fest
  • den Grad der Behinderung (GdB) fest
  • Merkzeichen fest
  • die Voraussetzungen von Nachteilsausgleichen fest, zum Beispiel Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr, Freifahrten für Begleitpersonen, Parkerleichterungen, Steuerfreibeträge, Rundfunkgebührenbefreiungen
  • einen Schwerbehindertenausweis aus
  • Wertmarken für die Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr aus

Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) fasst die Rechtsvorschriften zur Rehabilitation und Eingliederung, die für mehrere Sozialbereiche einheitlich gelten, sowie das Behindertenrecht zusammen.

Wesentliche Rechtsvorschriften

  • Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
  • Versorgungsmedizinische Verordnung (VersMedV)

Unsere Leistungen:

Antrag auf erstmalige Feststellung von Behinderungen

Antrag auf Erhöhung des Grades der Behinderung oder Feststellung von Merkzeichen

Feststellung einer Behinderung

Neufeststellung einer Behinderung

Verlängerung Schwerbehindertenausweis

Weitere Infos:

Merkblatt mit Ausfüllhinweisen SGB IX

Merkblatt zur Feststellung von Nachteilsausgleichen

Übersicht über Nachteilsausgleiche

Hinweisblatt zu den Merkzeichen G und Gl

Hinweisblatt zu den Merkzeichen H und BL

Hinweisblatt zum Merkzeichen aG

Hinweisblatt zur Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (aG-light)

Hinweisblatt zu den Beiblättern (zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sowie Inanspruchnahme der Kraftfahrzeug-Steuerermäßigung)

Datenschutzerklärung SGB IX 

Flyer Schwerbehindertenrecht