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Arbeitsschutz

Ziel ist es, allen Erscheinungen der Arbeitswelt, die geeignet sind, das Grundrecht des Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit und Leben zu beeinträchtigen, mit Maßnahmen des staatlichen Arbeitsschutzes aktiv zu begegnen. Diese Maßnahmen sind:

  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern
  • Schadensverhütung und Gesundheitsschutz präventiv zu betreiben
  • die Arbeitswelt menschengerecht zu gestalten
  • Sicherheit von Produkten zu erreichen

Rechtsgrundlagen hierfür sind unter anderem:

  • das Arbeitsschutzgesetz mit seinen Verordnungen
  • die Anlagen- und Produktsicherheit
  • das Gefahrstoffrecht
  • das Arbeitsstättenrecht
  • der soziale Arbeitsschutz mit Arbeitszeitgesetz und Jugendarbeitsschutz
  • das Fahrpersonalgesetz zur Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr

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