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Soziale Dienste


Der Soziale Dienst unterstützt junge Menschen und ihre Familien dabei, positive Lebensbedingungen für Familien zu erhalten und zu schaffen sowie Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Grundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe.

Eltern und andere erziehungsberechtigte Personen erhalten Beratung zur Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen. Kinder und Jugendliche können sich bei Problemen auch selbst an das Jugendamt wenden und bekommen hier Rat und Hilfe. Die Beratung ist kostenfrei.

Eingangsberatung Sozialer Dienst

Die Eingangsberatung ist Teil des Sozialen Dienstes des Jugendamtes Schwarzwald-Baar-Kreis. Sie gibt Bürgerinnen und Bürgern, die noch keinen Kontakt zum Jugendamt hatten oder deren Kontakt bereits längere Zeit her ist, die Sicherheit schnell und weitgehend unbürokratisch eine kompetente Ansprechpartnerin zu finden.

Allgemeiner Sozialer Dienst

  • Allgemeine Beratung bei erzieherischen Fragen oder in belastenden Familiensituationen.
  • Beratung und Hilfe bei Trennung und Scheidung: Mögliche Fragestellungen können sein: Wie werden die Kinder auf Ihre eventuelle Trennung reagieren? Was können Sie tun, um nach der Trennung weiter Vater und Mutter für Ihre Kinder zu bleiben? Wie wird der Kontakt zum anderen Elternteil aussehen? Für Alleinerziehende gibt es in verschiedenen Orten im Kreisgebiet Gruppenangebote.
  • Erzieherische Hilfen: Beratung und gemeinsame Entwicklung von Hilfsmöglichkeiten von erzieherischen Hilfen, Sie bleiben bei allen Hilfsmaßnahmen weiterhin verantwortlich und werden in alle Entscheidungen mit einbezogen. Die Hilfsmöglichkeiten reichen von der sozialpädagogischen Gruppenarbeit bis zu einer Pflegefamilie oder einem Platz in einer Jugendhilfeeinrichtung.
  • Inobhutnahme: In akuten Krisen, wenn ein Zusammenleben von Eltern und Kindern und Jugendlichen nicht mehr möglich ist, kann der allgemeine Sozialdienst auf Wunsch des Jugendlichen oder zum Schutz der Kinder diese außerhalb des Elternhauses unterbringen.

Außerhalb der Öffnungszeiten des Jugendamts (zum Beispiel am Wochenende) wenden Sie sich in Notfällen und Krisensituationen bitte an die nächste Polizeidienststelle (www.polizei-bw.de).

Unsere Leistungen:

Pflegekinderdienst

Der Pflegekinderdienst arbeitet kreisweit (ausgenommen Stadt Villingen-Schwenningen). Bei der Vollzeitpflege handelt es sich um eine Form der Hilfe zur Erziehung, bei der Kinder und Jugendliche zeitlich befristet oder auf Dauer in einer Pflegefamilie leben. Der Pflegekinderdienst vermittelt in Pflegefamilien, begleitet das Pflegeverhältnis und berät sowohl die Herkunftsfamilie als auch die Pflegepersonen. Er bietet Hilfen bei der Verselbständigung volljähriger Pflegekinder an. Außerdem informiert er interessierte Bewerberinnen und Bewerber über Vollzeitpflege und führt Qualifizierungskurse für Pflegeelternbewerber durch. Die Pflegeerlaubnis erteilt gemäß § 44 SGB VIII der Pflegekinderdienst.

Unsere Leistungen:

Adoptionsvermittlung

Die Adoptionsvermittlungsstelle arbeitet kreisweit (ausgenommen die Stadt Villingen-Schwenningen). Wenn Eltern sich der Versorgung ihres Kindes nicht mehr gewachsen sehen, ist die Vermittlung in eine Adoptionsvermittlung eine weitere Möglichkeit der Hilfe. Folgende Beratungsangebote werdenvorgehalten:

  • Information über Adoption an interessierte Paare und abgebende Mütter
  • Beratung vor und nach der Vermittlung eines Kindes zur Adoption für abgebende Mütter, minderjährige Adoptierte und Adoptiveltern
  • Beratung für Stieffamilien vor und nach der Antragstellung
  • Hilfe und Unterstützung bei Fragen der Herkunft von ehemals Adoptierten

Unsere Leistungen: