Wildtierbeauftragter
Der Wildtierbeauftragte ist ein fachkundiger Berater im Umgang mit Wildtieren und in Fragen des Wildtiermanagements.
Zu seinen Aufgaben zählen:
- Umsetzung der Konzeption Wildtiere im Siedlungsraum
- Umsetzung der Konzeption Schwarzwild im SBK
- Das Wildtiermonitoring in Zusammenarbeit mit den anerkannten Wildtierschützern
- Beratung und Kontrolle von Kirrungen und Fütterungen
- Beratung der Öffentlichkeit bei Fragen oder Problemen zu und mit Wildtieren
- Umsetzung von Aktions- und Managementplänen
Fütterungen Eine Fütterung ist im neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz nicht mehr vorgesehen und daher grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Unter strengen Voraussetzungen kann eine Fütterungskonzeption durch die oberste Jagdbehörde erlaubt werden.
Kirrung Eine Kirrung ist das gezielte Anlocken von Wildtieren mit geringen Futtermitteln zur Erleichterung der Bejagung während der Jagdzeit
Ihr Ansprechpartner:
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Weitere Infos:
Rechtsvorgaben an Fütterungen und Kirrungen
- Antrag Fallenjagd265 kB