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Verbraucherschutz

Zwischen den Bereichen Arbeitsschutz, Umweltschutz und Verbraucherschutz bestehen enge Wechselwirkungen. Die Zusammenarbeit von Gewerbeaufsichtsamt und Regierungspräsidium ist daher notwendig. Damit werden parallele Überwachungsmaßnahmen in Betrieben vermieden. Im Bereich des Chemikalienrechts nimmt das Gewerbeaufsichtsamt diese Aufgaben wahr, im technischen Bereich das Regierungspräsidium.

  • Sichere Produkte (Regierungspräsidium)
  • Sichere Stoffe und Zubereitungen (Gewerbeaufsichtsamt)

Für Fragen zum Chemikalienrecht, die nicht mit der gewerblichen Verwendung im Zusammenhang stehen, ist das Regierungspräsidium zuständig.

Fachgruppe Chemikaliensicherheit beim Regierungspräsidium Freiburg

  • Umsetzung der REACH-Verordnung „Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe“
  • Überwachung der CLP-Verordnung „Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen“
  • Betriebszertifizierungen gemäß § 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung
  • Umsetzung von Teilbereichen der Gefahrstoffverordnung wie Erlaubnisse und Befähigungsscheine zur Durchführung von Begasungen und die Zulassung nach Gefahrenstoff-Verordnung für die Durchführung von Asbestarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten, Anerkennung von Sachkundelehrgängen und Abnahme von Sachkundeprüfungen.

Weitere Infos:

Zur Website des Regierungspräsidiums Freiburg