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Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl)

Allgemeine Informationen

Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden. Sie benötigen einen Ersatzführerschein.

Hinweis: Bei Diebstahl können Sie in Deutschland von der Polizei eine Verlustbescheinigung erhalten.

Finden Sie den verloren geglaubten Führerschein wieder, nachdem der Ersatzführerschein ausgestellt wurde, müssen Sie den alten Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Kartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt aber nur für das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Voraussetzungen

Verlust oder Diebstahl des Führerscheins

Zuständige Stelle

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Verfahrensverlauf FS

Verfahrensverlauf

Sie müssen den Ersatzführerschein schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.

Fristen

Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden.

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Je nach Stadt- oder Landkreis entstehen Ihnen unterschiedliche Kosten.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

27.07.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg