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Geoinformation, Vermessung und Bodenordnung

Das Sachgebiet Geoinformation, Vermessung und Bodenordnung ist verantwortlich für das Liegenschaftskataster, führt Grenzfeststellungen, Kataster- und Ingenieurvermessungen durch sowie Umlegungen nach dem Baugesetzbuch.

Raumbezogene Daten anderer Fachbereiche (Geoinformationen) wie beispielsweise Verkehr oder Umwelt werden im Geo-Infosystem aktualisiert.


Liegenschaftskataster (Geobasisdaten)

Das Liegenschaftskataster bildet gemeinsam mit dem Grundbuch den einzigen vollständigen Nachweis über die Lage und Größe aller Grundstücke und dient damit der Sicherung des Grundeigentums. Es liefert zuverlässige Basisdaten für zahlreiche Geoinformationssysteme (GIS).

Für den Schwarzwald-Baar-Kreis (ohne Villingen-Schwenningen) ist das Sachgebiet Geoinformation, Vermessung und Bodenordnung für die Führung des Liegenschaftskataster zuständig. Es ist verantwortlich für die Aktualisierung der sich laufend ändernden Beschreibungen von zirka 88.000 Flurstücken in 73 Gemarkungen bezüglich ihrer Form, Größe, Lage, Nutzung und ihres Gebäudebestandes.

Die Mitarbeiter des Sachgebiets Geoinformation, Vermessung und Bodenordnung sind zuständig für:

  • die Erteilung von Auskünften
  • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster in analoger und digitaler Form, wie beispielsweise Flurstücksnachweise oder Lagepläne
  • Grenzbescheinigungen
  • die Beglaubigung von Anträgen auf Vereinigung von Grundstücken

Unsere Leistungen:

Weitere Infos:

Vermessung

Mit modernen Messgeräten erledigt das Sachgebiet Geoinformation, Vermessung und Bodenordnung kompetent und schnell unterschiedlichste Vermessungsarbeiten.

Liegenschaftsvermessungen:

  • Gebäudeaufnahmen
  • Grenzfeststellungen
  • Vermessung langgestreckter Anlagen anlässlich des Neu- oder Ausbaus von Straßen, Wegen, Dämmen und Gewässern.

Ingenieurvermessungen:

  • Bestandsaufnahmen (Lage und Höhe) sowie Geländeschnitte als Planungsgrundlagen, Bereitstellung der Daten in Plänen und verschiedenen digitalen Formaten
  • Absteckungen (Übertragung von Planungskoordinaten in die Örtlichkeit, wie zum Beispiel Schnurgerüste)
  • Einmessung und Dokumentation von Leitungen
  • Lagepläne zum Baugesuch

Unsere Leistungen:

Weitere Infos:

Baulandumlegung

Umlegungen nach den §§ 45 ff und 80 ff BauGB sind Bodenordnungsverfahren, um Flurstücke neu zu gestalten, damit sie nach Lage, Form und Größe für eine bauliche Nutzung geeignet sind. Grundlage für die Umlegung ist meist ein Bebauungsplan. Kommunen können die Befugnis zur Durchführung einer Umlegung auf das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt übertragen.

Beratung

Das Sachgebiet Geoinformation, Vermessung und Bodenordnung berät Eigentümer und Kommunen über die Möglichkeiten eines Umlegungsverfahrens, insbesondere die Anordnungsvoraussetzungen, den Ablauf des Verfahrens und die Kosten.

Durchführung

Das Sachgebiet Geoinformation, Vermessung und Bodenordnungerhebt die notwendigen Unterlagen, ermittelt die Fläche der Erschließungsanlagen, berechnet den Zuteilungsanspruch und die eventuell fälligen Geldleistungen. Außerdem erörtert es die Zuteilung der neuen Flurstücke mit den Eigentümern und führt die erforderlichen Vermessungen durch.

Rechtliche Sicherung

Das Sachgebiet Geoinformation, Vermessung und Bodenordnung stellt den Umlegungsplan auf. Im Umlegungsplan werden alle im Rahmen des Umlegungsverfahrens getroffenen Regelungen, insbesondere die Zuteilung der neuen Flurstücke, die auf die neuen Flurstücke zu übertragenden Rechte und Lasten und die Festsetzung der fälligen Geldleistungen, rechtsverbindlich dokumentiert. Auf der Grundlage des Umlegungsplanes werden die öffentlichen Bücher, wie zum Beispiel das Grundbuch oder das Liegenschaftskataster, gebührenfrei berichtigt.

Unsere Leistungen:

Weitere Infos:

§§ 45 - 84 Baugesetzbuch