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Baugenehmigung

Für alle Bauvorhaben, die nicht verfahrensfrei sind und auf die das Kenntnisgabeverfahren nicht angewandt werden kann oder dieses nicht gewählt wird, muss ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden. Bei Bauvorhaben, für die ein Kenntnisgabeverfahren möglich ist, kann der Bauherr auch wahlweise das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchführen.

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