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Zuständigkeiten
Um eine wohnortnahe Beratung gewährleisten zu können, ist der Pflegestützpunkt in zwei Standorte aufgeteilt.
Pflegestützpunkt Nord
Zuständig für die Gemeinden:
- Brigachtal
- Dauchingen
- Furtwangen
- Gütenbach
- Königsfeld
- Mönchweiler
- Niedereschach
- Schonach
- Schönwald
- St. Georgen
- Triberg
- Unterkirnach
- Villingen-Schwenningen
- Vöhrenbach
Pflegestützpunkt Süd
Zuständig für die Gemeinden:
- Bad Dürrheim
- Blumberg
- Bräunlingen
- Donaueschingen
- Hüfingen
- Tuningen