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Tierhygiene, Tierarzneimittel

Tierhygiene
Tierhygiene

Zum gesundheitlichen Verbraucherschutz zählt, dass die arzneimittelrechtlichen Vorschriften in den landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben überwacht werden. Für Nutztiere, die der Erzeugung von Lebensmitteln dienen, bestehen umfangreiche Nachweispflichten über Herkunft, Verbleib und Anwendung von Arzneimitteln.

Das Arzneimittelrecht ist unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes eng mit dem Fleischhygiene- und dem Lebensmittelrecht verknüpft. 0,5 bis 2 Prozent aller im Schwarzwald-Baar-Kreis geschlachteter Tiere werden nicht nur auf Arzneimittelrückstände, sondern auch auf Rückstände aus der Umwelt und in Futtermitteln untersucht.

In landwirtschaftlichen Betrieben werden zusätzlich nach dem Nationalen Rückstandskontrollplan regelmäßig unangekündigte Proben von lebenden Tieren (Urin, Blut, Milch, Eier und weiteres) zur Untersuchung auf Rückstände von Tierarzneimitteln entnommen. Positive Befunde können vorübergehende oder endgültige Verwertungs- und Schlachtverbote sowie strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Arbeitsgebiet der Tierhygiene dient dazu, die Tiergesundheit zu fördern. Es reicht von der Beratung bei Haltung der Nutztiere, über fachgerechte Reinigung und Desinfektion bis zur Teilnahme bei der Körung von Rindern und Schweinen in der Versteigerungshalle.