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Hochwasserinformationen

Hochwasser ist häufig mit nachteiligen Folgen für Mensch und Sachgüter verbunden. Die Gefahren sind oft nicht leicht erkennbar, insbesondere wenn das letzte Hochwasserereignis lange zurückliegt und in Vergessenheit geraten ist. Das Land Baden-Württemberg erstellt landesweit gemeinsam mit den Kommunen für alle relevanten Gewässer Hochwassergefahrenkarten (HWGK). Diese Hochwassergefahrenkarte zeigt die räumliche Ausdehnung und die Überflutungstiefen für Hochwasserereignisse mit hoher, mittlerer und niedriger Eintrittswahrscheinlichkeit. Diese Informationen sind besonders wertvoll, wenn neue Baugebiete geplant werden oder für die Eigenvorsorge.

Projekt "Hochwassergefahrenkarte BW"

Wie die Karte entsteht

Um Hochwassergefahrenkarten zu erstellen, benutzen Ingenieurbüros Geländemodelle, in denen der Hochwasserablauf simuliert werden kann. In den Modellen sind neben den Geländehöhen alle Bauwerke wie zum Beispiel Brücken, Wehre und bestehende Hochwasserschutzeinrichtungen enthalten, die den Abfluss beeinflussen können. Die simulierten Hochwasserabflüsse basieren auf speziellen hydrologischen Daten und Statistiken. Anschließend werden die berechneten Ergebnisse mit der Ortskenntnis und den Erfahrungswerten der Kommunen und den Landratsämtern abgeglichen und bei Bedarf korrigiert.

Was die Karte zeigt

Die Hochwassergefahrenkarte zeigt die Überschwemmungsflächen und -tiefen, wenn ein Fluss bei unterschiedlich wahrscheinlichen Hochwasserabflüssen über seine Ufer tritt. Weiter zeigt die Karte bestehende Hochwasserschutzeinrichtungen und die Einstau-Situation der Brücken bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis. Andere Ursachen von Überschwemmungen, wie wild abfließendes Oberflächenwasser bei Starkregen oder die Überlastung des Kanalsystems sind hierbei nicht berücksichtigt.

Wie endgültig sind die Karten?

In den Hochwassergefahrenkarten wird der aktuell beste Kenntnisstand über die Hochwassergefahr bekanntgegeben. Es kann jedoch sein, dass nicht alle kleinräumigen Gegebenheiten in den Geländemodellen korrekt dargestellt sind. Außerdem können Bautätigkeiten, Hochwasserschutzmaßnahmen, Brücken oder andere Veränderungen des Geländes die Überschwemmungssituation verändern. Die Karten sollen daher alle sechs Jahre fortgeschrieben werden. Wenn im Zweifelsfall eine fachlich fundierte Überprüfung ergibt, dass die Überflutungsfläche größer oder kleiner ist, als in den Karten dargestellt, gelten die neueren (und besseren) Erkenntnisse.

Der aktuelle Stand im Schwarzwald-Baar-Kreis

Im Schwarzwald-Baar-Kreis sind die Hochwassergefahrenkarten seit Ende Januar 2016 fertiggestellt. Die fertiggestellten Karten wurden offiziell vom Landratsamt bekanntgemacht und ausgelegt. Die Papierversion der Karten kann seither bei den Gemeinden und im Landratsamt eingesehen werden.

Weitere Infos:

»Die eigene Hochwasserbetroffenheit prüfen«

Rechtliche Bedeutung von Überschwemmungsgebieten

Das Wissen um die Hochwassergefahr ermöglicht, nachteilige Folgen für Mensch, Umwelt, Kultur- und Wirtschaftsgüter zu vermeiden. Dies mündet neben Vorsorgeempfehlungen in der Regel auch in gesetzliche Regelungen und Verbote.

Überschwemmungsgebiete – Festsetzung und Rechtswirkung

Nach aktuellem Recht gelten Gebiete, die statistisch einmal in 100 Jahren (HQ100) oder häufiger überschwemmt werden, ohne weiteren behördlichen Akt automatisch als festgesetzte Überschwemmungsgebiete (§ 65 WG). In den festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten diverse Verbote, beispielsweise dürfen keine baulichen Anlagen erstellt oder erweitert werden, kein Material aufgefüllt oder Mauern errichtet werden (§ 78 Absatz 1 WHG).

Überschwemmungsgebiete nach Rechtsverordnung

Früher wurden Überschwemmungsgebiete formell durch die Behörde in einer Rechtsverordnung festgesetzt. Diese Überschwemmungsgebiete basieren auf tatsächlich stattgefundenen Hochwasserereignissen, die eventuell auch größer als ein 100-jährliches Hochwasser waren. Diese Rechtsverordnungen behalten insbesondere aus Vorsorgegründen weiterhin ihre Gültigkeit.

Überschwemmungsgebiete nach Hochwassergefahrenkarte

Im Schwarzwald-Baar-Kreis liegen für zirka 230 Gewässerkilometer aktuelle Hochwassergefahrenkarten vor. Die dargestellten Überschwemmungsflächen des HQ100 haben den Status eines festgesetzten Überschwemmungsgebietes. Wenn im Zweifelsfall eine fachlich fundierte Überprüfung ergibt, dass die Überflutungsfläche größer oder kleiner ist, als in den Karten dargestellt, gelten die neueren (besseren) Erkenntnisse.

„Potenzielle“ Überschwemmungsgebiete

Nicht für alle Gewässer wurden vom Land Baden-Württemberg Hochwassergefahrenkarten gerechnet oder liegen Rechtsverordnungen vor. Im Zweifelsfall kann die Behörde fordern, dass der Bauherr die Hochwassersituation ermittelt.

Weitere Infos:

Konsequenzen für Bauwillige/ Planer/ Investoren

Wissenswertes zum Projekt Hochwassergefahrenkarte BW

Schaubild - Bauen im Überschwemmungsgebiet

Die eigene Hochwasserbetroffenheit prüfen

Für Bürger, die in Gewässernähe wohnen oder bauen wollen, empfiehlt es sich, die eigene Gefährdungssituation zu kennen. Eventuell sind Maßnahmen zur Eigenvorsorge sinnvoll, oder auch bestimmte Verbote zu beachten. Zwei Karten müssen hierfür geprüft werden: die Überschwemmungsgebiete nach Rechtsverordnung und die Hochwassergefahrenkarten. Ob Ihr Grundstück innerhalb eines nach Rechtsverordnung festgesetzten Überschwemmungsgebiets liegt, können Sie bei Ihrer Gemeinde oder beim Landratsamt erfragen. Online finden Sie diese Information unter unseren Geoinformationen.

Die Hochwassergefahrenkarten für Ihr Gemeindegebiet finden Sie unter dem Themenelement "Hochwassergefahrenkarten im pdf-Format". Die Karten können außerdem über den Kartendienst des Landes abgerufen werden. Wählen Sie unter den Themen den Bereich Wasser -> Hochwasserrisikomanagement -> Hochwassergefahrenkarten. Dort haben Sie die Möglichkeit, zwei Karten-Typen einzusehen: Überflutungstiefen und Überflutungsflächen.

Jährlichkeiten

Unter der Jährlichkeit eines Hochwasserereignisses versteht man die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit der Hochwasserabflüsse (HQ). Die Wahrscheinlichkeiten beruhen auf hydrologischen Statistiken.

  • HQ10:   das 10-jährliche Hochwasser bezeichnet ein Hochwasser das statistisch „einmal in 10 Jahren“ vorkommen kann.
  • HQ50:  das 50-jährliche Hochwasser bezeichnet ein Hochwasser das statistisch „einmal in 50 Jahren“ vorkommen kann.
  • HQ100: das 100-jährliche Hochwasser bezeichnet ein Hochwasser das statistisch „einmal in 100 Jahren“ vorkommen kann. Die Überflutungsausdehnung dieser Jährlichkeit entspricht dem festgesetzten Überschwemmungsgebiet, in dem rechtliche Vorgaben (siehe Themenelement "Rechtliche Bedeutung von Überschwemmungsgebieten") zu beachten sind.
  • HQextrem:  das Extremhochwasser simuliert den angenommenen schlimmsten Fall, bei dem ein sehr seltenes Hochwasser mit anderen Notfallsituationen kombiniert auftritt, wie zum Beispiel Brückenverklausungen und Ausfall von Hochwasserschutzanlagen.

Weitere Infos:

Geoinformationen »Wasserwirtschaft im Schwarzwald-Baar-Kreis«

Kartendienst des Landes

Hochwassergefahrenkarten im pdf-Format

Hochwassergefahrenkarte - Typ “Überflutungsflächen“

Hochwassergefahrenkarte - Typ “Überflutungstiefen“

Hochwasservorhersagen abrufen

Bei Hochwassergefahr ist der schnelle Zugriff auf Hochwasserdaten wichtig, um rechtzeitig alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Die Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) liefert die aktuellen Wasserstände, Abflüsse, Vorhersagen und Lageberichte über den Hochwasserverlauf. Die Daten werden im Routinebetrieb täglich, bei Hochwasser bis zu halbstündlich aktualisiert.

Videotext: Südwest-Text-Tafeln 800 - 809 (im Hochwasserfall stündlich aktualisierte Wasserstände von ausgewählten Pegeln)

Telefon: 0721/ 9804-61, -62, -63, -64, -65 (Pegelstände der HVZ und Tendenz, aktueller Lagebericht)

Hörfunk: SWR1/SWR4 Baden-Württemberg (Lageberichte und Infos zu den wichtigsten Pegeln nach Bedarf im Anschluss an die Nachrichten)

Notrufe von Feuerwehr (112) und Polizei (110) sind keine Auskunftsstellen und dürfen nur zur Anforderung von Hilfeleistung genutzt werden, wenn Sie in Not geraten.

Weitere Infos:

Zur Hochwasservorhersagezentrale der LUBW

Broschüre Hochwasservorhersagezentrale der LUBW

Unwetterwarnungen und Lageberichte des Deutschen Wetterdienstes

Unwetterwarnungen und Lageberichte der Unwetterzentrale

Konsequenzen für Hausbesitzer in Gewässernähe

Sind Sie als Hausbesitzer hochwassergefährdet, können die Risiken für Menschenleben und Sachwerte durch geeignete Vorsorgemaßnahmen erheblich vermindert werden. Wichtige Fragestellungen sind: Welche Gebäudeteile und Stockwerke können überschwemmt werden? Mit welchem Wasserstand ist zu rechnen? Durch welche Öffnungen kann das Wasser eintreten?

Vor dem Hochwasser

Bestehende Gebäude können durch den Einbau von Rückschlagklappen und mobilen Absperreinrichtungen gegen das Eintreten von Wasser durch Türen, Fenster und Kanalisation geschützt werden. Das Aufschwimmen von Öltanks muss durch eine hochwassersichere Installation verhindert werden. Prinzipiell kann eine angepasste Nutzung von hochwassergefährdeten Gebäudeteilen und Stockwerken die schlimmsten Schäden verhindern.

Im Hochwasserfall

Bei Unwetterlagen sollten Sie sich frühzeitig über die zu erwartende Hochwassergefahr informieren. Das gibt Ihnen die Zeit sich ausreichend vorzubereiten. Die Informationsmöglichkeiten finden Sie unter dem Themenelement „Hochwasservorhersagen abrufen“. Informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn. Im Hochwasserfall bringen Sie Kinder, Kranke und Senioren in Sicherheit und treffen Sie Vorkehrungen, um das Haus im Notfall schnell verlassen zu können.

Nach dem Hochwasser

Sind durch ein Hochwasser Schäden entstanden, stehen zahlreiche Aufgaben an: der Abfall muss entsorgt und Räume wieder instandgesetzt werden. Eventuell ist auch die Gebäudestatik zu überprüfen. Wer eine Elementarschaden- oder Hausratsversicherung abgeschlossen hat sollte in jedem Fall zunächst seine Versicherung kontaktieren. Dokumentieren Sie Art und Umfang der eingetretenen Schäden durch Fotos, Wasserstandmarkierungen und das Aufbewahren beschädigter Wertgegenstände.

Infos und Beratung zur Zusatzversicherung gegen Hochwasserschäden (Erweiterte Elementarschadenversicherung) geben die Versicherer direkt, oder auch die Verbraucherzentralen.

Weitere Infos:

»Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen«

»Was tun, wenn Hochwasser droht«

“Pflicht und Möglichkeit der Eigenvorsorge für den Hochwasserfall“

Hochwasserschutzfibel

Hochwasserpass

Zur Verbraucherzentrale

Flyer »Land unter...«

Konsequenzen für Unternehmen und kulturelle Einrichtungen in Gewässernähe

Sind Sie als Unternehmen hochwassergefährdet (siehe Themenelement „Die eigene Hochwasserbetroffenheit prüfen“), können die Risiken für Menschenleben und Sachwerte erheblich vermindert werden. Wichtige Fragestellungen sind: Welche Gebäudeteile und Stockwerke können überschwemmt werden? Mit welchem Wasserstand ist zu rechnen? Durch welche Öffnungen kann das Wasser eintreten?

Vor dem Hochwasser

Wie auch beim Privatmann muss geprüft werden, wie das Risiko minimiert werden kann. Durch geeignete Maßnahmen, wie der Einbau von festen und mobilen Schutzeinrichtungen, kann das Eindringen von Wasser verhindert werden. Sachwerte sollten hochwassersicher untergebracht werden. Wichtige Dokumente und Server verdienen einen hochwassersicheren Platz. Tanks sollten außerhalb des Hochwasserbereiches gelagert werden. Ist dies nicht möglich, müssen sie gegen Aufschwimmen gesichert werden. Besonderes Augenmerk ist auf die Lagerung von umweltgefährdenden Stoffen zu lenken, die auf keinen Fall ins Wasser gelangen dürfen.

Im Hochwasserfall

Unternehmer oder Veranstalter tragen die Verantwortung für ihre Mitarbeiter und Besucher. Bei Unwetterlagen sollten Sie sich frühzeitig über die zu erwartende Hochwassergefahr informieren. Das gibt Ihnen die Zeit sich ausreichend vorzubereiten. Die Informationsmöglichkeiten finden Sie unter dem Themenelement „Hochwasservorhersagen abrufen“. Eine klare Entscheidungskette, Evakuierungspläne sowie Information und Schulung der Mitarbeiter sind je nach Gefährdungslage sinnvoll. Idealerweise werden die Aufgaben und Zuständigkeiten bei Hochwasser in die Betriebsanweisungen und Notfallpläne integriert.

Nach dem Hochwasser

Sind durch ein Hochwasser Schäden entstanden, stehen zahlreiche Aufgaben an: nach der Prüfung von Anlagenteilen und der Dichtigkeit von Behältern mit umweltgefährdenden Stoffen beginnen Aufräum- und Instandsetzungsarbeiten. Eventuell ist auch die Gebäudestatik zu überprüfen. Dokumentieren Sie Art und Umfang der eingetretenen Schäden durch Fotos, Wasserstandmarkierungen und das Aufbewahren beschädigter Wertgegenstände und kontaktieren Sie Ihre Versicherung.

Weitere Infos:

Broschüre »Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen«

Hochwasserpass

Konsequenzen für Bauwillige / Planer / Investoren

Bei Bauvorhaben in Gewässernähe kann durch die Kenntnis der Hochwassergefahr (siehe Themenelement „Die eigene Hochwasserbetroffenheit prüfen“) schon im Planungsstadium rechtzeitig Vorsorge getroffen werden. Unter Umständen ist eine Bebauung gar nicht zulässig oder nur unter bestimmten Auflagen. Außerdem darf generell im Gewässerrandstreifen (fünf Meter im Innen- und zehn Meter im Außenbereich) nicht gebaut werden.

Bauvorhaben in festgesetzten Überschwemmungsgebieten

In festgesetzten Überschwemmungsgebieten (siehe Themenelement "Rechtliche Bedeutung von Überschwemmungsgebieten") ist das Bauen grundsätzlich verboten. Das Bauverbot gilt auch für Vorhaben in schon bestehenden Baugebieten und bei rechtskräftigen Bebauungsplänen. Ausnahmegenehmigungen sind unter Umständen möglich, jedoch nur unter strengen Voraussetzungen. Beispielsweise muss das entfallene Überschwemmungs-Volumen an anderer Stelle wiederhergestellt werden (Retentionsausgleich).

Bauvorhaben in Gewässernähe ohne festgesetzte Überschwemmungsgebiete

Die Hochwassergefahrenkarten werden nur an größeren Gewässern erstellt. Für eine Vielzahl von kleinen Gewässern gibt es keine Information über die Hochwassergefahr. Aber auch dort gibt es für Bauwillige einiges zu beachten: Weiterhin kann bei Bauvorhaben, die möglicherweise von einer Überflutung betroffen sein könnten, von den Behörden eine hydraulische Berechnung für das 100-jährliche Hochwasserereignis gefordert werden. Die ermittelten Überflutungsflächen wirken dann wie festgesetzte Überschwemmungsgebiete.

Bauprojekte im Bereich eines HQextrem

In Gebieten, die erst bei einem extremen Hochwasser (HQextrem) überschwemmt werden, gibt es kein gesetzliches Bauverbot. Diese Bereiche sind in den Hochwassergefahrenkarten dargestellt. Da eine, wenn auch seltene, Hochwasserbetroffenenheit nicht auszuschließen ist, ist eine hochwasserangepasste Bauweise im eigenen Interesse sinnvoll. Ihr Architekt sollte Sie daher in Bezug auf Baumaterialien, Gebäudegründung, und Höhenlage von Gebäudeöffnungen entsprechend beraten.

Weitere Infos:

Broschüre »Hochwasser-Risiko-bewusst planen und bauen«

Faltblatt »Bauen bei Hochwasserrisiken und in Überschwemmungsgebieten«

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema »Bauen im Überschwemmungsgebiet«

Hochwassergefahrenkarten

Hier finden Sie die Hochwassergefahrenkarten mit Darstellung der Überflutungsflächen im pdf-Format für die jeweiligen Gemeindegebiete. Für die Gewässer der Gemeinden Gütenbach, Mönchweiler und Königsfeld wurden keine Hochwassergefahrenkarten erstellt.

Bad Dürrheim
Betroffene Gewässer: Stille Musel, Kötach
Karte Überflutungsfläche: 168048 168052 172048 172052 176052

Blumberg
Betroffene Gewässer: Wutach, Aitrach, Schleifebächle (Mühlegraben), Hondinger Mühlbach, Kompromissbach, Kommenbach, Krottenbach
Karte Überflutungsfläche: 180048 184044 184048 184052 188048

Bräunlingen
Betroffene Gewässer: Breg, Brändbach (Röthenbach)
Karte Überflutungsfläche: 172044 176040 176044

Brigachtal
Betroffene Gewässer: Brigach
Karte Überflutungsfläche: 168044 172044 172048

Dauchingen
Betroffene Gewässer: Neckar
Karte Überflutungsfläche: 164048

Donaueschingen
Betroffene Gewässer: Breg, Brigach, Donau, Stille Musel, Weiherbach (Wolfsbach), Tössebach, Entenbach, Marbengraben
Karte Überflutungsfläche: 168048 172040 172044 172048 176044 176048 176052 180048 180052

Furtwangen
Betroffene Gewässer: Breg, Hintere Breg, Rohrbach
Karte Überflutungsfläche: 164032 164036

Hüfingen
Betroffene Gewässer: Breg, Weihergraben (Kennerbach)
Karte Überflutungsfläche: 176044 176048 180044

Niedereschach
Betroffene Gewässer: Fischbach, Glasbach, Eschbach, Badische Eschach, Kappeler Eschach
Karte Überflutungsfläche: 156044 156048 160044 160048

St. Georgen
Betroffene Gewässer: Brigach, Schiltach
Karte Überflutungsfläche: 156036 156040 160036 160040

Schonach
Betroffene Gewässer: Gutach, Schonach
Karte Überflutungsfläche: 156032 156036

Schönwald
Betroffene Gewässer: Gutach, Ortsbach
Karte Überflutungsfläche: 160032

Triberg
Betroffene Gewässer: Gutach, Nussbach, Hintertalbach, Gremmelsbach, Schonach
Karte Überflutungsfläche: 152032 156032 156036 160032 160036

Tuningen
Betroffene Gewässer: Sieblengraben, Kötenbach
Karte Überflutungsfläche: 168048 168052

Unterkirnach
Betroffene Gewässer: Brigach, Kirnach, Schlegelbach
Karte Überflutungsfläche: 160040 164040

Villingen-Schwenningen
Betroffene Gewässer: Neckar, Brigach, Kirnach, Krebsgraben, Ziegelbach, Warenbach, Kappeler Eschach, Weiherbach (Wolfsbach), Talbach
Karte Überflutungsfläche: 160044 164040 164044 164048 168040 168044 172044

Vöhrenbach
Betroffene Gewässer: Breg, Vorderlangenbach, Urach, Hammerbach
Karte Überflutungsfläche: 164036 168032 168036 168040 172036 172040