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Körperschaftswald

Das Forstamt untersützt Kommunen und Kirchen seit Jahrzehnten bei der Bewirtschaftung ihrer Wälder. Besonders wichtig ist uns ein beständiger Austausch. Damit kann gewährleistet werden, zielgerichtet zu handeln. Somit bleiben die Wünsche und Ideen des jeweiligen Eigentümers gewahrt.

Leistungen:

  • Leitung des Forstbetriebs
  • Übernahme der forstlichen Revierarbeiten
  • Planung und Vollzug des Forsthaushaltes
  • Beratung und Betreuung bei Fördermaßnahmen
  • Beständiger Ansprechpartner
  • Amtshilfe im Bereich Naturschutz, Landschaftspflege, Erholung

Mehr dazu

Im Kommunalwald wird die Forsttechnische Betriebsleitung unentgeltlich vom Forstamt ausgeübt. Sie umfasst Planen, Vorbereiten, Organisieren, Leiten und Überwachen sämtlicher Forstbetriebsarbeiten und beinhaltet sowohl die jährliche Betriebs- und Finanzplanung als auch die mittelfristige Planung (Forsteinrichtung und Standortskartierung).

Der forstliche Revierdienst durch das Forstamt ist im Kommunalwald kostenpflichtig, da er überwiegend Maßnahmen betrifft, die im betrieblichen Interesse des Waldbesitzers liegen. Die Kommunen können jedoch wählen, ob sie den forstlichen Revierdienst von einem eigenen (kommunalen) oder Revierleiter des Forstamtes ausüben lassen. Ein Großteil der waldbesitzenden Kommunen in Baden-Württemberg hat sich für den Revierleiter des Forstamtes entschieden.

Diese Dienstleistung, die vom Forstamt gegen Entgelt (Forstverwaltungskostenbeitrag) angeboten wird, umfasst:
• die Mitwirkung bei Aufgaben der forsttechnischen Betriebsleitung
• die Planung und Kontrolle aller Betriebsarbeiten vor Ort
• die Holzaufnahme als Grundlage für den späteren Holzverkauf
• die Erstellung der Lohngrundlagen für die Waldarbeiter der Gemeinde

Viele waldbesitzende Kommunen in Baden-Württemberg haben dem Forstamt die Wirtschaftsverwaltung übertragen. Das Forstamt übernimmt damit den Holzverkauf, die Rechnungsschreibung sowie die Vergabe von Lieferungs- und Leistungsverträgen (beispielsweise für Holzeinschlags- oder Rückeunternehmer). Hierdurch sind auch kleine Waldbesitzer in der Lage, sich an den zentralen Vorverträgen beim Holzverkauf zu beteiligen. Ein Großteil der Standardsortimente, insbesondere Nadelstammholz und Industrieholz, wird heute über diese Vorverträge vermarktet. Für die Übernahme der Wirtschaftsverwaltung entrichten die Kommunen einen Kostenbeitrag.