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Über den Pflegestützpunkt

Opa Paul
Opa Paul

Was ist der Pflegestützpunkt?
Der Pflegestützpunkt Schwarzwald-Baar-Kreis ist eine kostenlose und neutrale Beratungsstelle des Landratsamtes, welche rund um die Themen Pflege und Versorgung informiert.

Die Errichtung von Pflegestützpunkten ist in der gesetzlichen Pflegeversicherung geregelt (§ 7 c Sozialgesetzbuch XI). Die Pflegestützpunkte Schwarzwald-Baar-Kreis werden durch den Landkreis und die Kranken- und Pflegekassen finanziert.



Wer kann eine Beratung in Anspruch nehmen?
Das Beratungsangebot richtet sich grundsätzlich an alle Bürgerinnen und Bürger des Schwarzwald-Baar-Kreises. Dazu gehören:

  • Pflegebedürftige
  • Angehörige
  • Interessierte

Was macht der Pflegestützpunkt?
Neben Auskünften zu gesetzlichen und pflegerischen Leistungen werden auch Informationen über regionale Betreuungsangebote und Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen angeboten. Die Pflegestützpunkte übernehmen hierbei eine Art „Lotsenfunktion“, welche sich aus Beratung, Begleitung und Vernetzung der Leistungsanbieter zusammensetzt. So wird das gesamte bestehende Angebot an Hilfeleistungen im Schwarzwald-Baar-Kreis aufgezeigt und zur
Verfügung gestellt.
Ziel ist es, den anfragenden Personen dabei zu helfen, sich im „Pflege-Dschungel“ zurecht zu finden, indem Ansprüche und Möglichkeiten aufgezeigt werden.
Um einen ersten Eindruck über die einzelnen Beratungskategorien zu erhalten, können Sie die Broschüre Alterszeit, sowie unter dem Link „Erklärvideo: Was ist ein Pflegestützpunkt“ weitere Informationen über den Pflegestützpunkt einsehen.


Mit welchen Fragen setzt sich der Pflegestützpunkt auseinander?

  • Wie beantrage ich einen Pflegegrad und was sind die Voraussetzungen hierfür?
  • Wie geht es nach dem Krankenhausaufenthalt meines Angehörigen weiter?
  • Welche Hilfsangebote gibt es in meinem Wohnort?
  • Welche Möglichkeiten gibt es, damit ich solange wie möglich zu Hause leben kann?
  • Was bedeutet Kurzzeitpflege?
  • Unter welchen Umständen können Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden?
  • Müssen meine Kinder finanziell für meine Pflege aufkommen?
  • Für was benötige ich eine Vorsorgevollmacht?


Wie kann eine Beratung in Anspruch genommen werden?
Um Auskunft über all die angesprochenen Inhalte zu erhalten, können verschiedene Arten der Beratung angeboten werden:

  • Beratung im Büro des Landratsamtes
  • Telefonische Beratung
  • Besuch in der eigenen Häuslichkeit
  • Beratung innerhalb einer Sprechstunde

Wir bieten die Möglichkeit, bequem und kontaktlos einen Beratungstermin über „Online-Termin Pflegestützpunkt“ zu buchen.
Unter „Zuständigkeiten“ finden Sie die Ansprechpartnerinnen mit den entsprechenden Kontaktdaten für Ihre Region.