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Forstamt

Wald ist Lebens- und Erholungsraum und liefert den umweltfreundlichen Rohstoff Holz. Es ist die Aufgabe des Forstamts, zusammen mit den Waldbesitzenden durch nachhaltige und naturnahe Waldbewirtschaftung unserer und den nachfolgenden Generationen die Lebensgrundlage zu sichern und gleichzeitig heute und zukünftig Erträge aus dem Wald zu erwirtschaften.

Das Forstamt kümmert sich um:

  • die Verwaltung und Bewirtschaftung des Kommunal- und Privatwaldes
  • den forstlichen Grundstücksverkehr
  • die Erholungsfürsorge, den Naturschutz und die Landschaftspflege
  • die Genehmigung organisierter Veranstaltungen im Wald
  • die Organisation und Durchführung waldpädagogischer Veranstaltungen

Aus- und Fortbildungsangebot

Ausbildung:

Solltest Du Interesse für ein Praktikum, eine forstliche Ausbildung oder Traineestelle haben, dann kontaktiere unseren Ausbildungsbetreuer.

Ihr Ansprechpartner:

Fortbildungsangebote:

Genehmigung von Veranstaltungen im Wald

Der Wald wird jeden Tag von einer Vielzahl von Menschen aufgesucht. Grundsätzlich darf jeder den Wald zum Zwecke der Erholung aufsuchen. Um eventuelle Konflikte möglichst gering zu halten, bedürfen organisierte Veranstaltungen im Wald gemäß § 37 Abs. 2 Landeswaldgesetz der Genehmigung der unteren Forstbehörde.

Wann gilt eine Veranstaltung als organisiert?

Veranstaltungen können als organisiert gelten, wenn:

• sie öffentlich beworben werden
• sie eine gewerbliche Absicht haben
• Einschränkungen anderer Waldbesucher möglich sind
• eine Beeinträchtigung der Waldwirtschaft (zum Beispiel durch nicht befahrbare Wege) erfolgen kann
• eine Beeinträchtigung des Lebensraums Wald erfolgen kann (zum Beispiel Störung von Wildtieren möglich?)

In aller Regel sind daher Veranstaltungen wie zum Beispiel Volkswandertage, Mountainbike-Rennen, Laufveranstaltungen, geführte Wanderungen oder Feste genehmigungspflichtig. Ausflüge von Vereinen, Schulklassen oder ähnliches sind in aller Regel nicht genehmigungspflichtig. Gerne prüfen wir, ob die durch Sie durchgeführte Veranstaltung genehmigt werden muss und geben Tipps, wie Sie sie naturverträglich durchführen können.

Welche Angaben müssen beim Genehmigungsantrag gemacht werden?

Ein gut vorbereiteter Antrag erleichtert den Genehmigungsvorgang ungemein. Am besten senden Sie den Antrag inkl. Karte per Mail an uns. Wir melden uns dann wieder bei Ihnen.

Folgende Angaben sollten Sie machen:
• Art der Veranstaltung
• Datum und Uhrzeit
• Ort und Route in einer Karte markiert (am besten digital)
• Teilnehmeranzahl
• Markierungen oder Streckensperrungen notwendig
• Versorgungsstände
• Teilnahmegebühr pro Teilnehmer
• Werden für die Vorbereitung Waldwege mit dem Pkw befahren

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die forstrechtliche Genehmigung der organisierten Veranstaltung ergibt sich aus der Arbeitszeit, die bei der Abstimmung mit den Forstrevierleitenden und bei der Genehmigungserstellung durch die untere Forstbehörde ergibt. Sollten Sie Fragen zu Veranstaltungen im Wald haben, können Sie uns gerne kontaktieren.