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Führerscheinwesen

Mit der Fahrschule und der Führerscheinstelle zum Führerschein
Mit der Fahrschule und der Führerscheinstelle zum Führerschein
Die Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt erteilt und entzieht Fahrerlaubnisse, schreibt ausländische Führerscheine um und ist zuständig für Maßnahmen nach den Bestimmungen der Fahrerlaubnis auf Probe und nach dem Punktsystem bei wiederholten Auffälligkeiten im Straßenverkehr.

Weiter zählt zu den Aufgaben des Straßenverkehrsamtes das Fahrschulwesen mit Erteilung von Fahrlehr- und Fahrschulerlaubnissen und grundsätzliche Fragen zur körperlichen und geistigen Eignung zum Führen von Fahrzeugen.

Online-Dienste Führerschein Erstantrag

Ersatzführerschein

Sollten Sie Ihren Führerschein verloren haben oder wurde dieser gestohlen, müssen Sie sich schnellstmöglich beim Straßenverkehrsamt melden. Sie benötigen einen Ersatzführerschein.

Hinweis: Bei Diebstahl können Sie in Deutschland von der Polizei eine Verlustbescheinigung erhalten. Finden Sie den verloren geglaubten Führerschein wieder, nachdem der Ersatzführerschein ausgestellt wurde, müssen Sie den alten Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Kartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt jedoch nur für das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Unsere Leistungen:

Umtausch in einen EU-Kartenführerschein

Sie können Ihren alten Führerschein in einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein") umtauschen.

Von diesem Grundsatz ausgenommen sind:

      • Führerscheine der alten Klasse 2 und
      • Führerscheine der alten Klasse 3 für besondere Zugkombinationen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 18,5 Tonnen.

Führerscheine dieser Klassen müssen Sie spätestens im Alter von 50 Jahren auf den Kartenführerschein umtauschen. Dabei müssen Sie auch Ihre Kraftfahreignung nachweisen.

Beim Umtausch der Klasse 3 erhalten Sie die Fahrerlaubnis für die Lastkraftwagenklassen C1 und C1E unbefristet und ohne Eignungsnachweis. Die Führerscheine der Klasse 3 und der bisherigen Klasse 2 (neu Klassen C, CE) sind ab dem Alter von 50 Jahren befristet. Für die Verlängerung benötigen Sie einen allgemeinärztlichen und einen augenärztlichen Eignungsnachweis. Die Verlängerung gilt jeweils fünf Jahre.

Wenn Sie in der Land- oder Forstwirtschaft arbeiten und einen Führerschein der Klasse 3 haben, erhalten Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins auf Antrag die Klasse T. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie in der Land- oder Forstwirtschaft arbeiten. Dies können Sie beispielsweise mit einem Bescheid der Berufsgenossenschaft oder einer Bestätigung des Arbeitgebers.

„Wir bitten um Beachtung, dass sich bei der Klassenerweiterung/Eintragung der Klasse T die Kosten für den Führerschein auf 37,50 Euro erhöht“.

Die alten Führerscheine sind weiterhin in Deutschland und im EU-Ausland gültig. Es können aber beispielsweise bei Polizeikontrollen oder beim Mieten eines Fahrzeugs Probleme wegen veralteter Fotos oder unleserlicher Angaben auftreten.

Antragsformular auf Umtausch einer deutschen Fahrerlaubnis in einen EU-Kartenführerschein

Einen internationalen Führerschein erhalten Sie nur noch gegen Vorlage eines neuen EU-Kartenführerscheins.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Kartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt jedoch nur für das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Internationaler Führerschein

In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern benötigen Sie zusätzlich zum nationalen einen Internationalen Führerschein.

Hinweis: In welchen Ländern Sie einen internationalen Führerschein benötigen, erfahren Sie durch die großen Automobilclubs, in Reisebüros und bei den jeweiligen Botschaften und Konsulaten.

Sie benötigen innerhalb der EU-/EWR -Staaten keinen internationalen Führerschein. Er kann dennoch nützlich sein, wenn Sie im Ausland einen Mietwagen benutzen.

Der Internationale Führerschein wird für drei Jahre ausgestellt, es sei denn, eine nationale Führerscheinklasse ist kürzer befristet. Dies ist zum Beispiel bei Fahrerlaubnissen für Lastkraftwagen oder Busse (Klasse C, C1, D oder D1) der Fall. Ein abgelaufener Internationaler Führerschein kann nicht verlängert werden.

Die Fahrerlaubnisbehörden müssen dem Kraftfahrt-Bundesamt die Ausstellung Ihres Internationalen Führerscheins mitteilen. Diese Information wird zusammen mit der Führerscheinnummer Ihres Kartenführerscheins im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert. Sollten Sie noch einen Papierführerschein haben, müssen Sie diesen auf den Kartenführerschein umstellen lassen.

Unsere Leistungen:

Änderung von Personalien

Hat sich Ihr Name geändert, können Sie Ihren alten Führerschein umtauschen. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nicht. Behalten Sie Ihren alten Führerschein, müssen Sie sich bei Kontrollen durch Ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Für Fahrten ins Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen lassen.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Unsere Leistungen:

Verlängerung der Fahrerlaubnis

Sie dürfen Busse oder Lastkraftwagen fahren?

Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, DE oder D1, D1E ist Ihr Führerschein fünf Jahre gültig. Sie können ihn jeweils um fünf weitere Jahre verlängern lassen.

Führerscheine zum Fahren von Lastkraftwagen der Klassen C1 und C1E, die bis zum 27. Dezember 2016 erteilt wurden, gelten bis Sie 50 Jahre alt sind. Danach können sie um jeweils fünf Jahre verlängert werden.

Hinweis: Mit der Verlängerung erhalten Sie einen neuen Führerschein.

Kontakte

Unsere Mitarbeiter*innen:

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Anträge - Antragsformulare

Führerschein beantragen

Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen

Führerschein (befristet) - Verlängerung beantragen

Internationalen Führerschein beantragen

Führerschein (ausländisch) - Umtausch beantragen

Führerschein - Erweiterung beantragen

Führerschein - nach Entziehung neu beantragen

Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl)

Führerschein bei Namensänderung/-wechsel umtauschen

Führerscheinänderung beantragen (Eintragung B96 / B196 beantragen)

Dienstfahrerlaubnis - zivile Umschreibung beantragen

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern



Unsere Leistungen: