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Land fördert Maßnahmen zur Wolfsprävention

Das Land Baden-Württemberg hat im Juli 2020 ein „Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald“ ausgewiesen, das nahezu die gesamte Gemarkung des Schwarzwald-Baar-Kreises umfasst. Da sowohl nach europäischem als auch nach deutschem Recht eine Verpflichtung zum Schutz des Wolfs besteht, haben Nutztierhalter mit Flächen innerhalb dieses Fördergebiets unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Zuwendungen des Landes für zusätzliche Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden an Nutztieren nach der Landschaftspflegerichtlinie zu erhalten. Gefördert werden Investitionen und Unterhaltskosten für Maßnahmen zum Herdenschutz als Prävention vor Schäden durch den Wolf an landwirtschaftlichen Nutztieren (Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas) sowie zum Schutz von abgegrenzten Abkalbe-/Abfohlweiden.

Informationen über die Wolfsprävention, die Fördermöglichkeiten und -voraussetzungen sowie Interessantes über den Schutz des Wolfs gibt es auf der Homepage des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis unter www.lrasbk.de/Wolf

Für telefonische Auskünfte stehen das Landwirtschaftsamt unter 07721 913-5300 sowie der Landschaftserhaltungsverband unter 0771 92918508 gerne zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt beim Naturschutzamt, Telefon 07721 913-7603.

Es sind seitens des Landratsamts öffentliche Informationsveranstaltungen zur Wolfsprävention vorgesehen (voraussichtlich in digitaler Form). An diesen wird auch die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Freiburg (FVA) mitwirken. Die FVA führt das landesweite Wolfsmonitoring durch.


05.01.2021