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Heckenpflege: Wichtig, aber richtig!

Die untere Naturschutzbehörde weist Hobbygärtner darauf hin, dass umfangreiche Heckenschnitte nur bis Ende Februar möglich sind. Zwischen 1. März und 30. September verbieten es die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes Hecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände in Siedlungen und in der freien Landschaft zu roden, stark zu schneiden oder zu zerstören. Wer das Verbot missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Da die Hecken einen wichtigen Lebensraum für brütende Vögel, kleine Tiere (Igel) und Insekten darstellen, sind Beeinträchtigungen dieser Habitate bis im Herbst auszuschließen. Von dem Verbot sind selbstverständlich Pflegeschnitte ausgenommen.

Weitere Infos:

Merkblatt zur Heckenpflege