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Fleischhygiene

Fleischhygiene
Fleischhygiene

Die Untersuchung der Schlachttiere und des Fleisches ist gesetzlich vorgeschrieben. Die tierärztlichen Aufgaben bestehen darin, alle Schlachttiere vor und nach der Schlachtung zu untersuchen und gezielt Stichproben für weiterführende Laboruntersuchungen zu entnehmen.

Dies dient dem Schutz der menschlichen Gesundheit vor Gefahren durch übertragene Krankheiten und Rückstände von Arzneimitteln bzw. Schadstoffen. Schlachthöfe, Zerlegebetriebe und fleischverarbeitende Betriebe unterliegen im Sinne des Verbraucherschutzes einer besonderen strengen amtstierärtzlichen Überwachung.

Den Antrag auf Trichinenuntersuchung und auf Radioaktivitätsuntersuchung erhalten Sie bei uns.