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Informationen für Hausverwalter und Vermieter

Sie sind Eigentümer, Vermieter oder Hausverwalter und haben Fragen zur Abfallentsorgung Ihrer oder der von Ihnen verwalteten Liegenschaft?
Bitte beachten Sie folgende Informationen:

  • In Mehrfamilienhäusern ab sechs Wohneinheiten müssen Gemeinschaftsbehälter für Biomüll zur Verfügung gestellt werden. Bei Häusern unter sechs Wohneinheiten können Sie dies, müssen es aber nicht
  • In Mehrfamilienhäusern ab 15 Wohneinheiten müssen Gemeinschaftsbehälter für Restmüll zur Verfügung gestellt werden. Bei kleineren Objekten können Sie dies, müssen es aber nicht.
  • Wir stellen Ihnen die Kosten für die Müllbehälter in Rechnung. Sie können diese mit einem Umlageschlüssel auf die Nutzer umlegen (nach dem Wohnungseigentumgesetz ist dies in der Regel die Wohnfläche der Wohnung). Alle Haushalte erhalten von uns dann nur noch die Rechnung über die Grundgebühren.
  • Wenn Sie als Vermieter im gleichen Haus wohnen und auf Ihre private Rechnung ausreichend große Behälter für das ganze Haus führen, sind dies "Nachbarschaftsbehälter". Sie müssten jedem Mieter (auch bei Mieterwechsel) die Mitbenutzung schriftlich erlauben. Nachbarschaftsbehälter können alle oder ein Teil der Mieter unter sich einrichten, wenn diese eigene Müllbehälter haben.
  • Wir können auf Wunsch die Behälter auf einer getrennten Rechnung für Vermieter oder Hausverwalter abrechnen. Dies sind dann "Gemeinschaftsbehälter". Die Einrichtung von Gemeinschaftsbehältern wirkt für alle Parteien im Haus und auch für die Zukunft.
  • Wir bieten für sehr große Wohnanlagen - auch Restmüll-Großbehälter zu 2,5 und 4,5 Kubikmeter mit wöchentlicher, zwei- und vierwöchentlicher Leerung an. Diese sind besonders platzsparend. Ebenso ist der Restmüllbehälter 240 Liter mit wöchentlicher Leerung auch für den Gebrauch durch private Haushalte im Angebot.
  • Wenn Sie Wohnraum an Wohngemeinschaften vermieten (z. B. Studenten-WG), erhält üblicherweise eine Person der WG die Rechnung über die Grundgebühren für alle dort wohnenden Personen. Dies umzulegen ist für die Bewohner oft schwierig. Wir empfehlen Ihnen als Vermieter, sich bei uns als Zustellbevollmächtigten für die Rechnung über die Grundgebühren erfassen zu lassen. Dann bezahlen Sie die Grundgebühren und können diese im Innenverhältnis an die Bewohner weitergeben. Vorteile hat dies auch bei stärkerer Fluktuation innerhalb der WG. Hinweis: Mitgezählt werden nur Personen mit Hauptwohnsitz.
  • Vermieter und Verwalter können keine kostenfreie Sperrmüllabfuhr anmelden, um Hinterlassenschaften von verzogenen Mietern zu entsorgen. Das Risiko solcher evtl. auftretenden Kosten ist Bestandteil der unternehmerischen oder Vermietertätigkeit und kann nicht auf die öffentliche Hand abgewälzt werden. Sperrmüllanmeldungen können Mieter oder Eigentümer für den privaten Bedarf zweimal jährlich kostenlos abholen lassen. Hierfür entrichten private Haushalte Grundgebühren. Da Verwalter und Eigentümer diese Gebühren (ausgenommen für ihre eigenen privaten Haushalte) nicht entrichten (nur Behältergebühren), kann eine Abholung von Sperrmüll nur gegen Gebühr von 50,00 Euro aufgenommen werden. In diesem Falle gelten dieselben Regeln, insbesondere Mengenbeschränkungen und Materialausschlüsse, wie bei einem privaten Haushalt.
  • Bei der Bemessung von Behältergrößen für gemeinschaftlich genutzte Behälter empfehlen wir, fünf Liter Rest- und Biomüll pro Person und Woche mit einem Sicherheitszuschlag von 10 % und bei der ergebenden Literzahl den nächst größeren Behälter und Leerungsrhythmus zu wählen.

Beispiel: Im Haus wohnen 9 Personen.

9 x 5 = 45 Liter pro Woche für Rest- und Biomüll. Zuschlag 10 % = 4,5 Liter, gesamt also 49,5 Liter pro Woche

In Betracht kämen ein 120 Liter-Restmüllbehälter bei 14-tägiger Leerung (Restmüll) und ein 120-Liter-Biomüllbehälter mit Sommer-/ Winter-Leerung.