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Gelbe Tonne

Im Landkreis werden Verkaufsverpackungen aus Plastik, Metall und sogenannten Verbundstoffen über die Gelbe Tonne gesammelt.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen, Bestellungen oder Wünschen zur Gelben Tonne an die angegebenen Kontakte der Firmen Kaspar und Remondis.
Das Landratsamt ist hierfür nicht der zuständige Ansprechpartner.


FAQs zur Gelben Tonne:

Wer ist Ansprechpartner bei Fragen zur Gelben Tonne?

Im Schwarzwald-Baar-Kreis ist die Fa. Walter Kaspar GmbH & Co. KG zuständig für die Verteilung und Entleerung der gelben Tonnen.
Kostenlose Hotline: 0800-3331777
Mail: gelbetonne@Kaspar-Rohstoffe.de

Für die Stadt Villingen-Schwenningen einschließlich deren Ortsteile sowie für die Gemeinden Dauchingen, Niedereschach und Tuningen ist die Fa. Remondis Süd GmbH zuständig.
Kostenlose Hotline: 0800-1223255
Mail: gelbetonneBW028@remondis.de

Wie erfolgt die Leerung der Gelben Tonne?

Die Gelben Tonnen werden im 4-wöchentlich Turnus geleert. Die Abfuhrtermine sind in den Abfallkalendern eingedruckt und können auch über die Abfall-App des Landkreises sowie auf der Internetseite abgerufen werden. Am Abfuhrtag müssen die Gelben Tonnen ab 06.30 Uhr morgens zur Leerung am äußersten Straßenrand bereitgestellt werden. Es gelten hier die gleichen Regelungen wie auch bei den anderen Abfallfraktionen.

Müssen Gewerbebetriebe eine Gelbe Tonne nutzen?

Grundätzlich ja, sofern im Gewerbebetrieb lizenzierte Verkaufsverpackungen in Aufenthalts- und Pausenräumen, Küchen oder Kantinen etc. anfallen bzw. der Gewerbebetrieb/die vergleichbare Institution Endverbraucher der Waren aus Verkaufsverpackungen ist. Gewerbliche Verpackungen (Transport- und Umverpackungen wie beispielsweise Stretchfolien von Paletten oder Umreifungsbänder) sowie gewerbliche Kunststoffe aus Produktion und Technik gehören nicht in die Gelbe Tonne. Der Behälterbedarf in Gewerbebetrieben oder vergleichbaren Institutionen kann anhand der Branchenzugehörigkeit sowie der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter entsprechend empfohlen werden. Gelbe Tonnen für Gewerbebetriebe und vergleichbare Institutionen müssen durch die Gewerbetreibenden selbst direkt bei den zuständigen Entsorgungsbetrieben beantragt werden.

Was passiert mit Gegenständen, die nicht in die Tonne passen?

Wenn möglich, zerkleinern Sie bitte die Verpackungen so, dass sie in die Gelbe Tonne passen. Wenn das nicht geht, bringen Sie diese Verpackungen (zum Beispiel Styroporverpackungen nach dem Kauf großer Elektrogeräte) bitte zu den acht Recyclingzentren. Besonders sperrige Einzelteile, die Verkaufsverpackungen darstellen (zum Beispiel große Styropor-Formteile oder Kanister), können bei der Abfuhr zur Gelben Tonne hinzugestellt werden.
In die gelbe Tonne gehören ausschließlich Verkaufsverpackungen. Gebrauchsgegenstände aus Kunstoff gehören nicht hinein.

Was ist, wenn das Volumen der Gelben Tonne einmal nicht ausreicht?

Wenn das Volumen der Gelben Tonne einmalig nicht ausreicht (zum Beispiel nach Feiertagen), dann können Sie die Verkaufsverpackungen auf den acht Recyclingzentren des Landkreises zu den dort üblichen Öffnungszeiten kostenfrei abgeben.
Sie können ggf. auch bei Ihrem Nachbarn oder innerhalb Ihrer Familie anfragen, ob vor der Leerung noch Platz in deren Behältern ist und Sie Ihre Verpackungen dort noch einwerfen dürfen. Großformatige Verpackungen können auch zur Abholung neben den Behältern bereitgestellt werden.

Dürfen die Verpackungen in die Tonne hineingepresst werden?

Die Verpackungen dürfen, wenn die Tonne bereits voll erscheint, auch leicht verdichtet werden, so dass die Entleerung später nicht beeinträchtigt wird. Allerdings darf eine intensive Nachpressung, insbesondere mit Hilfsmitteln, nicht erfolgen.

Können Folien und Styropor auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden?

Nein. Seit 2022 werden großvolumige Leichtverpackungen wie Folien und Styropor nicht mehr auf den Wertstoffhöfen angenommen. Diese können aber bei der Abfuhr der Gelben Tonne hinzugestellt oder kostenlos bei den acht Recyclingzentren im Landkreis entsorgt werden.

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