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Heimaufsicht

ältere Dame
ältere Dame

Volljährige Menschen mit Unterstützungsbedarf, die in Pflege- und Behinderteneinrichtungen leben, haben ein natürliches Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe. Es ist Aufgabe der Heimaufsicht, die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner von Pflege- und Altenheimen , Heimen für psychisch kranke oder behinderte Menschen sowie in ambulant betreuten Wohngemeinschaften vor Beeinträchtigungen zu schützen. Zentraler Ausgangspunkt ist dabei die Wahrung und Förderung der Selbstständigkeit, der Selbstverantwortung sowie die Selbstbestimmung dieser Menschen.

Begehung von Einrichtungen

Die stationären Einrichtungen und die ambulant betreuten Wohngemeinschaften werden durch regelmäßige Kontrollen, sogenannte Begehungen überwacht. Diese finden bei stationären Einrichtungen in der Regel unangekündigt, mindestens einmal im Jahr statt. Bei ambulant betreuten Wohngemeinschaften finden diese auch unangekündigt und in der Regel mindestens einmal jährlich in den ersten drei Jahren ab Inbetriebnahme statt, danach anlassbezogen.

Bei Begehungen in Pflegeheimen werden insbesondere die pflegerische, gesundheitliche und soziale Betreuung der Heimbewohner, die baulichen Gegebenheiten, die Personalausstattung und die Organisation der jeweiligen Einrichtung überprüft. Unterstützt wird die Heimaufsicht durch einen Arzt des Gesundheitsamtes sowie einer externen Pflegefachkraft.

Beratende Tätigkeit

Die Heimaufsicht ist beratend gegenüber Trägern von Einrichtungen, Bewohnern und deren Angehörige oder deren Betreuer tätig.

Entgegennahme von Beschwerden

Die Heimaufsicht nimmt Beschwerden über stationäre Einrichtungen und ambulant betreute Wohngemeinschaften entgegen und prüft die darin enthaltenen Vorwürfe. Dies geschieht in der Regel durch eine unangekündigte Begehung der betroffenen Einrichtung. Auf Wunsch werden die Beschwerden selbstverständlich vertraulich behandelt. Gebühren entstehen für Sie bei Einreichung von Beschwerden nicht.