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Bußgeldbehörde

Die Bußgeldbehörde bearbeitet Ordnungswidrigkeitenverfahren, für die der Landkreis zuständig ist. Die größte Anzahl an Verfahren betrifft den Straßenverkehr, zum Beispiel in Folge von Geschwindigkeitsverstößen, Unfällen oder Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Die Bußgeldbehörde ist zudem für Ordnungswidrigkeiten in vielen anderen Bereichen verantwortlich, wie zum Beispiel bei Verstößen im Abfallentsorgungs-, Bau-, Lebensmittel-, Tier- und Naturschutz-, Gewerbe-, Ausländer-, Fahrpersonal-, Güterkraftverkehrs-, Gefahrgutbeförderungs-, Jugendschutz- und Waffenrecht.

Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung, insbesondere für die Geschwindigkeitsverstöße, aber auch Unfälle, Falschparken und ähnliches sind auf Gemarkung Villingen-Schwenningen und Donaueschingen jeweils die dortigen Stadtverwaltungen zuständig.

Stationäre Geschwindigkeitsmessung

Der Schwarzwald-Baar-Kreis betreibt derzeit zwölf stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen. Diese wurden an Stellen errichtet, die durch gefährliche Raserei und häufige Unfälle negativ aufgefallen sind. Durch die dauerhaften Geschwindigkeitsmessungen kann das Fahrverhalten positiv beeinflusst werden, was der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu Gute kommt.

Die Standorte sind: Bad Dürrheim, Bräunlingen-Döggingen, Blumberg-Kommingen, Triberg-Nußbach, St. Georgen-Peterzell, St. Georgen, Königsfeld, Furtwangen, Vöhrenbach, Niedereschach, Schönwald und Unterkirnach.

Mobile Geschwindigkeitsmessung

Der Schwarzwald-Baar-Kreis führt neben den stationären Geschwindigkeitsmessungen auch mobile Messungen im gesamten Kreisgebiet mit Ausnahme der Gemarkungen Villingen-Schwenningen und Donaueschingen aus.

Weitere Verkehrsverstöße

Die Bußgeldbehörde bearbeitet zudem weitere verkehrsrechtliche Verstöße. Dies sind zum Beispiel Verstöße aufgrund abgelaufener Hauptuntersuchung (HU), Überladung, abgefahrener Reifen oder Falschparkens.

Verkehrsunfallanzeigen

Eine erhebliche Anzahl von Ordnungswidrigkeitenverfahren entfällt auf Verkehrsunfälle mit Personen- und/oder Sachschäden im Straßenverkehr. Verfahren hierzu bearbeitet die Bußgeldbehörde.

Fahrpersonalrecht und Sozialvorschriften im Straßenverkehr

Wer gewerblich Personen oder Güter transportiert, muss eine Vielzahl von Sozialvorschriften rund um die Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten beachten. Verstöße hierbei werden durch die Bußgeldbehörde geahndet.

Sonstige Ordnungswidrigkeiten und Sachgebietsleitung

Die Bußgeldbehörde befasst sich zudem mit Ordnungswidrigkeiten in zahlreichen anderen Bereichen, wie beispielsweise im Lebensmittel- oder Baubereich.