Sprungziele
Seiteninhalt

Namensänderungen

Sie möchten eine Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz beantragen? Ihr Vor- oder Familienname kann nur in Ausnahmefällen und mit wichtigem Grund geändert werden.
Das Ordnungsamt ist zuständig für Antragsteller mit Wohnsitz im Schwarzwald-Baar-Kreis mit Ausnahme der Städte Villingen-Schwenningen und Donaueschingen, diese entscheiden in eigener Zuständigkeit.

Weitere Infos:

Gebühr

Mit der Antragstellung entsteht eine Gebührenpflicht. Die aktuell gültigen Gebührensätze können Sie der jeweiligen Gebührenverordnung des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis entnehmen.