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Wahlen und Abstimmungen

Wahl
Wahl

Das Amt fungiert als Kreisgeschäftsstelle des Kreiswahlleiters und ist für die Vorbereitung und Durchführung von Kreistags- und Parlamentswahlen und Abstimmungen auf der Landkreisebene zuständig. Dabei werden die Wahlergebnisse der Kommunen gesammelt, aufbereitet und als Wahlkreisergebnis an die Landeswahlleitung weitergeleitet.

Neben eigenen Tätigkeiten unterstützt der Kreiswahlleiter die Kommunen unter anderem durch die Beschaffung der Stimmzettel.

Bundestagswahl

Nach Artikel 38 des Grundgesetzes werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahlperiode beträgt grundsätzlich vier Jahre. Der neu gewählte Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tag nach der Wahl zusammen, mit seinem Zusammentritt endet die Wahlperiode des alten Bundestages (Art. 39 GG). Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Das Wahlsystem ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Jeder Wähler hat zwei Stimmen, die "Erststimme" für die Wahl im Wahlkreis und die "Zweitstimme" für die Wahl einer Landesliste.

Das Wahlgebiet ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Der Wahlkreis 286 Schwarzwald-Baar umfasst alle Gemeinden des Schwarzwald-Baar-Kreises sowie fünf Gemeinden des Ortenaukreises: Gutach, Hausach, Hornberg, Oberwolfach und Wolfach.

Weitere Infos:

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Landtagswahl

Die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg werden nach einem Verfahren gewählt, das die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet (Artikel 28 Abs. 1 Landesverfassung). Es gelten die Wahlrechtsgrundsätze der allgemeinen, freien, gleichen unmittelbaren und geheimen Wahl. Der Landtag wird alle fünf Jahre neu gewählt. Die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg ist für den 14. März 2021 vorgesehen.

Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann sich die Zahl der Abgeordneten auch über 120 hinaus erhöhen. Bei der Sitzverteilung werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent der im Land abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben. In jedem der 70 Wahlkreise ist der Bewerber gewählt, der die meisten Stimmen erreicht hat. Die anderen 50 Sitze werden im Rahmen eines Verhältnisausgleichs besetzt.

Der Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis ist in die Wahlkreise 54 „Villingen-Schwenningen“ und 55 „Tuttlingen-Donaueschingen“ eingebunden, da die Wahlkreise nicht deckungsgleich mit den Kreisgebieten sind.

Im Wahlkreis 54 „Villingen-Schwenningen“ vertreten sind folgende Kommunen:
Bad Dürrheim, Bräunlingen, Brigachtal, Dauchingen, Furtwangen, Gütenbach, Königsfeld, Mönchweiler, Niedereschach, St. Georgen, Schönwald, Schonach, Triberg, Tuningen, Unterkirnach, Villingen-Schwenningen und Vöhrenbach.

Im Wahlkreis 55 „Tuttlingen-Donaueschingen“ vertreten sind Donaueschingen, Hüfingen und Blumberg.

Weitere Infos:

Zur Homepage der Landeszentrale für politische Bildung

Europawahl

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in

  • allgemeiner,
  • unmittelbarer,
  • freier,
  • gleicher und
  • geheimer Wahl für den Zeitraum von fünf Jahren gewählt.

Europawahlen ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern ihre Abgeordneten ins Europäische Parlament zu wählen.
Gewählt wird ein bestimmtes Kontingent von Abgeordneten in jedem Mitgliedstaat. Die Gesamtzahl der Sitze wurde gesenkt. Zuletzt geändert wurde dies nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU am 31.01.2020. Zuvor waren es 751 Abgeordnete, nun sind es 705 Abgeordnete (704 zuzüglich Präsident) im Europäischen Parlament. Die 27 Mitgliedstaaten stellen zwischen sechs und 96 Abgeordnete.

Die Bundesrepublik Deutschland ist mit 96 Abgeordneten im Parlament vertreten.
Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden.

Alle Unionsbürger, die die wahlrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, können an der Wahl teilnehmen. Jeder Wahlberechtigte kann im Heimatland oder in einem Mitgliedstaat wählen, sofern er den Hauptwohnsitz in diesem Land hat.  

Zur Europawahl 2024 dürfen in Deutschland auch erstmals junge Menschen ab 16 Jahren mitwählen.
Dem Wahlsystem entsprechend gibt es keine Gliederung in besondere Wahlkreise. Insoweit wird der „Wahlkreis“ des Schwarzwald-Baar-Kreises durch alle 20 Kommunen des Landkreises gebildet.

Der Wahltermin für die Europawahl in Deutschland wurde auf Sonntag, 9. Juni 2024 festgelegt.  


Infos Europawahl 2024


Infos zu vorhergehenden Europawahlen:

Kommunalwahlen (Kreistag, Gemeinderat, Ortschaftsrat)

Im Schwarzwald-Baar-Kreis finden im Sinne von § 1 des Kommunalwahlgesetzes Baden-Württemberg (KomWG) u.a. folgende Kommunalwahlen statt:

  • Kreistagswahlen
  • Gemeinderatswahlen
  • Ortschaftsratswahlen

Die letzten Kommunalwahlen in Baden-Württemberg fanden am 26. Mai 2019 und gleichzeitig mit der Europawahl statt.

Kreistagswahlen:

Die Kreistagswahl wird durch den Landkreis nach den Vorschriften der Landkreisordnung (LKrO), des KomWG und der Kommunalwahlordnung (KomWO) eigenständig durchgeführt.

Der Kreistag wird auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.

Das Wahlgebiet Landkreis wird für die Wahl zum Kreistag in Wahlkreise eingeteilt.
Jede Gemeinde des Kreises, auf die nach ihrer Einwohnerzahl mindestens vier Sitze entfallen, bildet einen eigenen Wahlkreis. Kleinere benachbarte Gemeinden können mit ihr zu einem Wahlkreis zusammengeschlossen werden. Die übrigen Gemeinden werden in Wahlkreise gefasst, auf die mindestens 4 und höchstens 8 Sitze entfallen (§ 22 LKrO).

Zur Kreistagswahl 2024 ergeben sich - ausgehend von dieser Berechnung – Änderungen in der Wahlkreiseinteilung gegenüber der letzten Kreistagswahl. So wurden die bisherigen Wahlkreise IV und VI zusammengelegt und Unterkirnach aus dem Wahlkreis III herausgelöst und dem Wahlkreis I Villingen-Schwenningen zugeschlagen. Die neue Wahlkreiseinteilung ist der Wahlgebietskarte zu entnehmen.

Der Kreistag besteht aus dem Landrat als Vorsitzendem und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Kreisräte). Die Mindestzahl der Kreisräte beträgt 24. In Abhängigkeit von der Einwohnerzahl des Landkreises erhöht sich diese Anzahl (§ 20 LKrO).
Insoweit gilt für den Schwarzwald-Baar-Kreis derzeit die Mindestzahl von 54 Kreisräten. Je nach Wahlausgang kommen noch Überhang- und Ausgleichsmandate hinzu. Daher besteht der aktuelle Kreistag momentan aus 58 Kreisräten.

Die einzelnen Kreisräte werden in

  • allgemeiner,
  • unmittelbarer,
  • freier,
  • gleicher und
  • geheimer Wahl

gewählt. Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen unter Berücksichtigung der Grundsätze der Verhältniswahl.

Wählbar in den Kreistag (passives Wahlrecht) sind alle Einwohner des jeweiligen Landkreises, die am Wahltag 

  • Deutsche bzw. Unionsbürger sind,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung oder einzige Wohnung im Gebiet des Landkreises haben oder nach einem früheren Wegzug aus dem Landkreis innerhalb von drei Jahren wieder in den Landkreis zurückgezogen sind, oder wohnsitzlos sind, jedoch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis haben
  • nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt für die Kreistagswahl (aktives Wahlrecht)

  • sind alle Deutschen bzw. Unionsbürger,
  • die mindestens 16 Jahre alt sind und
  • die seit mindestens drei Monaten im Landkreis wohnen, aber auch
  • wohnungslose Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis haben.

Nach den Wahlen erfolgt die Prüfung der festgestellten Wahlergebnisse durch das Regierungspräsidium Freiburg als Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises. Auf Basis des Wahlprüfungsbescheides erfolgt die konstituierende Sitzung des neugewählten Kreistags.

Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen:

Diese Wahlen werden durch die Kommunen eigenständig durchgeführt.
Die Grundanzahl der Gemeinderatsmitglieder ist abhängig von der Gemeindegröße und kann durch die Hauptsatzung in gewissem Maße geändert werden. Die endgültige Anzahl ist im Falle einer Verhältniswahl auch vom Wahlausgang abhängig (Überhang-/Ausgleichsmandate). Die Prüfung der Wahlergebnisse erfolgt durch das Landratsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde.

In Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen kann durch die Hauptsatzung bestimmt werden, dass die Sitze im Gemeinderat nach einem bestimmten Zahlenverhältnis mit Vertretern der verschiedenen Ortsteile (Wohnbezirke) zu besetzen sind (unechte Teilortswahl, § 27 GemO).


Folgende Kommunen im Schwarzwald-Baar-Kreis wählen ihre Gemeinderäte in dieser Form:
Bad Dürrheim, Blumberg, Bräunlingen, Hüfingen, Niedereschach und Triberg

Folgende Kommunen im Schwarzwald-Baar-Kreis haben Ortschaften gebildet und wählen Ortschaftsräte (§ 68, 70 GemO):
Bad Dürrheim, Blumberg, Bräunlingen, Donaueschingen, Furtwangen, Hüfingen, Königsfeld, Niedereschach, St. Georgen, Triberg, Vöhrenbach und Villingen-Schwenningen

Infos Kreistagswahl 2024:

Infos zu vorhergehenden Kreistagswahlen: