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Arbeits- und Immissionsschutz

Immissionsschutz
Immissionsschutz

Im Sachgebiet Arbeits- und Immissionsschutz werden die Mitarbeiter entsprechend ihrer beruflichen Vorbildung branchenbezogen bei der Revision eingesetzt und führen folgende Aufgaben durch:

  • Anlassbezogene Revision, das heißt unfall- und schadensfallbezogen
  • Risikobezogene Revision, das heißt risikogesteuert, zum Beispiel durch Risikobeurteilung
  • Ursachen- oder Systembezogene Revision, das heißt Kontrolle betrieblicher und organisatorischer Arbeitsschutz-Systeme
  • Programmbezogene Revision, das heißt themenbezogen, Bestandteil einer Schwerpunktaktion.

So läuft eine Revision ab:

  • Eingangsgespräch: Hier nehmen alle zu beteiligenden Personen im Betrieb teil. Der zeitliche und organisatorische Ablauf der Revision wird festgelegt.
  • Betriebsrundgang: Es folgt eine erste Besichtigung des festgelegten Revisionsbereiches.
  • Erhebung: Die einzelnen Rechtsgebiete werden in der Regel parallel von den Sachbearbeitern abgearbeitet. Die betrieblichen Ansprechpartner werden zur Arbeitsschutz- und Umweltschutzsituation befragt und gewähren Einblick in die Dokumentationen des Unternehmens.
  • Abschlussgespräch: Erste Ergebnisse der Erhebung werden dem beteiligten Personenkreis im Betrieb mitgeteilt. Es erfolgt eine Absprache der weiteren Vorgehensweise.
  • Maßnahmen: Im Nachgang zur Revision wird ein Schreiben an den Betrieb erstellt, in dem alle notwendigen Maßnahmen beschrieben werden, um die festgestellten Defizite beseitigen zu können.

Verbraucherschutz

Zwischen den Bereichen Arbeitsschutz, Umweltschutz und Verbraucherschutz bestehen enge Wechselwirkungen. Die Zusammenarbeit von Gewerbeaufsichtsamt und Regierungspräsidium ist daher notwendig. Damit werden parallele Überwachungsmaßnahmen in Betrieben vermieden. Im Bereich des Chemikalienrechts nimmt das Gewerbeaufsichtsamt diese Aufgaben wahr, im technischen Bereich das Regierungspräsidium.

  • Sichere Produkte (Regierungspräsidium)
  • Sichere Stoffe und Zubereitungen (Gewerbeaufsichtsamt)

Für Fragen zum Chemikalienrecht, die nicht mit der gewerblichen Verwendung im Zusammenhang stehen, ist das Regierungspräsidium zuständig.

Fachgruppe Chemikaliensicherheit beim Regierungspräsidium Freiburg

  • Umsetzung der REACH-Verordnung „Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe“
  • Überwachung der CLP-Verordnung „Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen“
  • Betriebszertifizierungen gemäß § 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung
  • Umsetzung von Teilbereichen der Gefahrstoffverordnung wie Erlaubnisse und Befähigungsscheine zur Durchführung von Begasungen und die Zulassung nach Gefahrenstoff-Verordnung für die Durchführung von Asbestarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten, Anerkennung von Sachkundelehrgängen und Abnahme von Sachkundeprüfungen.

Weitere Infos:

Zur Website des Regierungspräsidiums Freiburg

Umweltschutz

Die Aufgabe des Umweltschutzes ist es, Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre, Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen wie Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Gerüchen zu schützen und deren Entstehen vorzubeugen. Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen wird bundeseinheitlich durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) geregelt.

Für den Betrieb und das Herstellen und Inverkehrbringen von Anlagen, Stoffen und Erzeugnissen sind Regelungen getroffen worden, deren Schutzwirkung überregionale Bedeutung hat und die einen wesentlichen Beitrag zum Wohlbefinden und Gesundheitsschutz der Bevölkerung leisten.

Dazu gehören insbesondere Verordnungen, bei denen es folgende Begrenzungen gibt:

  • Abgase von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen
  • Emissionen von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen bei Chemischreinigungs- und Oberflächenbehandlungsanlagen
  • Schadstoffausstoß von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen
  • Staub in der Holzindustrie
  • Schwefelgehalt im leichten Heizöl und Dieselkraftstoff
  • Emission von Kraftstoffdämpfen bei Betankungsvorgängen an Tankstellen
  • Kohlenwasserstoffemissionen beim Umfüllen, Lagern und Betanken von Ottokraftstoffen
  • flüchtige organische Verbindungen
  • Geräte- und Maschinenlärm sowie
  • die Verschmutzung des Abwassers industrieller Abwasseranlagen beim Einleiten in Gewässer und öffentliche Abwasseranlagen.

Arbeitsschutz

Ziel ist es, allen Erscheinungen der Arbeitswelt, die geeignet sind, das Grundrecht des Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit und Leben zu beeinträchtigen, mit Maßnahmen des staatlichen Arbeitsschutzes aktiv zu begegnen. Diese Maßnahmen sind:

  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern
  • Schadensverhütung und Gesundheitsschutz präventiv zu betreiben
  • die Arbeitswelt menschengerecht zu gestalten
  • Sicherheit von Produkten zu erreichen

Rechtsgrundlagen hierfür sind unter anderem:

  • das Arbeitsschutzgesetz mit seinen Verordnungen
  • die Anlagen- und Produktsicherheit
  • das Gefahrstoffrecht
  • das Arbeitsstättenrecht
  • der soziale Arbeitsschutz mit Arbeitszeitgesetz und Jugendarbeitsschutz
  • das Fahrpersonalgesetz zur Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr

Weitere Infos:

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