Sprungziele
Seiteninhalt

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Hörtest bei der Einschulungsuntersuchung
Hörtest bei der Einschulungsuntersuchung

Der Übergang in die Schule ist für Kinder ein wichtiger Meilenstein und stellt sowohl eine hohe Leistungsanforderung als auch eine gesundheitliche Herausforderung dar. Im Rahmen der Einschulungsuntersuchung wird der Gesundheits- und Entwicklungsstand des Kindes zum Zeitpunkt der Untersuchung festgestellt sowie Daten zur allgemeinen Gesundheitsvorsorge erhoben.

Die Arbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit im Schwarzwald-Baar-Kreis besucht die Kinder in Kindertagesstätten und Schulen. Bei ihren Besuchen werden die Grundlagen: zahngesunde Ernährung, korrekte Mundhygiene, Nutzen der Fluoride und der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung, kindgerecht vermittelt.


Einschulungsuntersuchung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD)

Wer muss an einer Einschulungsuntersuchung (ESU) teilnehmen?

Alle Kinder, die in Baden-Württemberg eingeschult werden, müssen an einer Einschulungsuntersuchung (ESU) teilnehmen (§ 91 Schulgesetz). Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben (§ 73 Schulgesetz).

Zu welchem Zeitpunkt wird eine ESU vorgenommen?

Die Einschulungsuntersuchung (ESU) wird unter ärztlicher Verantwortung durchgeführt. Im ersten Schritt werden alle Kinder 23 bis 12 Monate vor der termingerechten Einschulung (in der Regel in der Kindertageseinrichtung) untersucht, um Zeit für eventuell notwendige Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung zu gewinnen. Kinder, bei denen eine weitere Untersuchung vor der Einschulung sinnvoll erscheint, werden im letzten Kindergartenjahr in Schritt zwei erneut ärztlich untersucht. Die Beratung der Eltern erfolgt in Zusammenarbeit mit Kindergärten und Schulen.

Weitere Infos:

Bericht zur Impfkampagne in den 7. Klassen der Stadt Villingen-Schwenningen 2019

Bei heranwachsenden Kindern und Jugendlichen sind gemäß STIKO-Empfehlung mehrere Impfungen und Auffrischimpfungen erforderlich und werden von den Krankenkassen übernommen. Da darunter nicht nur Impfungen im Säuglingsalter, sondern auch Impfungen für ältere Kinder fallen, besteht die Gefahr, dass bei letzteren vermehrt Impflücken entstehen. Deshalb führte der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes Schwarzwald-Baar-Kreises eine freiwillige Impfberatung in den 7. Klassen im Stadtgebiet Villingen-Schwenningen der weiterführenden Schulen im Jahr 2019 durch. Die Ergebnisse sind in einem Bericht zusammengefasst.

Zahngesundheit für Kinder

Was wird für die Zahngesundheit unserer Kinder getan? Die Fachfrauen für Zahnpflege besuchen die Kinder in Kindertagesstätten und Schulen. Bei ihren Besuchen werden die Grundlagen: zahngesunde Ernährung, korrekte Mundhygiene, Nutzen der Fluoride und der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung, kindgerecht vermittelt. Das Ziel: "Gesund aufwachsen", kann nur gemeinsam mit den Eltern und den Kooperationspartnern im Umfeld unserer Kinder erreicht werden.

Die Mitarbeiterinnen der Arbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit im Schwarzwald-Baar-Kreis (AGZ) unterstützen Eltern, Erzieher und Erzieherinnen, Lehrer und Lehrerinnen mit ihrer Sachkunde und ihrem umfangreichen Material zur Zahngesundheit. Die Vermeidung Frühkindlicher Karies, beginnt jedoch schon vor dem Durchbruch der ersten Milchzähne. Werdende und junge Eltern zu erreichen, ist eine weitere Aufgabe.

Weitere Infos: