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Naturschutz

Die Naturschutzbehörde hat den Schutz von Natur und Landschaft als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen zur Aufgabe. Hierzu zählen insbesondere, die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft zu sichern. Auch der Erholungswert spielt hierbei eine sehr große Rolle.

Zudem ist die Naturschutzbehörde an Vorgängen und Verfahren, die Eingriffe in den Naturhaushalt bedeuten oder die oben genannten Aufgaben betreffen können, beteiligt. Hierzu gehören beispielsweise die Bauleitplanung, die Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich, Flurbereinigungsmaßnahmen, wasser- und bodenschutzrechtliche Verfahren, der Straßenbau und viele weitere Belange.

Besondere Schutzgebiete, Naturdenkmale, Biotope und Grünbestände, die Landschaftspflege (Vertragsnaturschutz), den Schutz von Pflanzen und Tierarten sowie die Erholung in Natur und Landschaft sind weitere Aufgaben der Naturschutzbehörde. Eine bedeutende Aufgabe darüber hinaus die Pflege und Entwicklung der Natura 2000-Gebiete.

Natura 2000

Natura 2000 ist ein Netz von Schutzgebieten, um europäisch bedeutsame Lebensräume sowie seltene Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Rechtliche Grundlage dieses grenzüberschreitenden Naturschutznetzwerks bilden die Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Berücksichtigt man alle FFH- und Vogelschutzgebiete, so sind im Schwarzwald-Baar-Kreis mit zirka 530 Quadratkilometern mehr als die Hälfte der Landkreisfläche als Natura 2000-Gebiet geschützt.

Besondere Verantwortung haben wir im Schwarzwald-Baar-Kreis beispielsweise für den Erhalt magerer Flachland- und Bergmähwiesen sowie für die prioritär geschützten artenreichen montanen Borstgrasrasen.

Der Schwarzwald-Baar-Kreis ist eines der größten Vogelschutzgebiete in Europa. Er bietet Rückzugsmöglichkeiten für viele verschiedene Vogelarten und ist ein wichtiger Flugkorridor für Zugvogelarten. Eine besondere Verantwortung hat der Schwarzwald-Baar-Kreis zum Beispiel für den sonst seltenen, aber auf der Baar noch häufig vorkommenden Rotmilan.

Weitere Infos:

Europäische Naturschutzrichtlinien

Natura 2000-Karte

Natura 2000-Gebiete in Baden-Württemberg

Artenschutz in der Natur

Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist dem Naturschutzamt ein großes Anliegen. Aufgrund der hohen Strukturvielfalt, basierend auf den unterschiedlichen Gesteins- und Bodenformationen der südwestdeutschen Schichtstufenlandschaft, sind im Schwarzwald-Baar-Kreis auf kleinstem Raum die unterschiedlichsten Biotope und Lebensraumtypen vom Kalkmagerasen der Baaralb bis zum Borstgrasrasen des Mittleren Schwarzwaldes, von der Steppenheide bis zum Hochmoor, artenreiche Flachland- und Bergmähwiesen, weiträumige naturnahe Flusslandschaften, Kalkbuchen-, Schlucht- und Nadelwälder als Lebensraum zahlreicher stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten zu finden.

Weitere Infos:

Zur Infoseite Artenschutz

Artenschutz am Haus

Immer wieder kommt es bei der Sanierung, dem Abriss oder dem Bau von Gebäuden zu Konflikten mit der Tierwelt. Durch die Ausbreitung des Menschen und dem dadurch resultierenden Wegfall natürlicher Lebensräume nutzen immer öfter Tiere, insbesondere Vögel und Fledermäuse, Hausfassaden und Dachböden als Heimat.

Mit unseren aufgeführten Merkblättern zum Artenschutz möchten wir Ihnen zeigen, dass jeder Hausbesitzer, Hausbauer oder Mieter mit wenigen Handgriffen zum Artenschutz beitragen kann.

Weitere Infos:

Naturschutzgroßprojekt Baar

Als Naturschutzgroßprojekte werden seit 1979 national bedeutsame und repräsentative Naturräume vom Bund gefördert. Deutschland leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt unseres nationalen Naturerbes und zur Erfüllung internationaler Naturschutzverpflichtungen. Auch die Baar wurde als förderwürdig im Sinne des Programms „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ anerkannt.

Neben dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem Bundesamt für Naturschutz fördert auch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg das Naturschutzgroßprojekt Baar.

Während des Projektes I (Laufzeit: 2013 bis 2017, Planungsphase) wurde ein Pflege- und Entwicklungsplan durch das Institut für Landschaft und Umwelt der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen erstellt. Aufbauend auf einer umfassenden Bestandserhebung wurden Ziele und Maßnahmen für die 17 Fördergebiete formuliert.

Im Projekt II (Laufzeit: 2018 bis 2028) sollen die Maßnahmen auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Innerhalb der Fördergebiete sollen Flächen für den Arten- und Biotopschutz verbessert und ausgeweitet werden. Die Maßnahmen werden nur mit Zustimmung des Flächeneigentümers und in enger Absprache mit diesem umgesetzt.

Ihr Ansprechpartner:

Kein Ergebnis gefunden.

Weitere Infos:

Zum Kurzfilm chance.natur

Naturschutzgroßprojekt Baar

Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Landschaftspflegeverträge

Nach den Förderrichtlinien der Landschaftspflegerichtlinie kann die Naturschutzbehörde mit den Bewirtschaftern von Flächen Pflegeverträge abschließen, sodass der Bewirtschaftung eine finanzielle Förderung für die besonders schonende Art seiner Bewirtschaftung erhält. Darüber hinaus können Maßnahmen zur Gestaltung und Pflege von Biotopen, spezielle Artenschutzmaßnahmen sowie Investitionen des Naturschutzes und zur Erhaltung der Kulturlandschaft gefördert werden, ebenso Studien, Planungen und das Management von Naturschutz-Projekten.

Brückenbauer zwischen Mensch und Natur

Der Landschaftserhaltungsverband Schwarzwald-Baar-Kreis e.V. (LEV) ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein mit dem Ziel, unsere Kulturlandschaft zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln. Als Kooperationspartner von Kommunen, Naturschützern sowie Landnutzern und in Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern vor Ort leistet er einen Beitrag zum Erhalt des Landschaftsbildes und wertvoller Lebensräume, zu einem intakten Naturhaushalt sowie zum Natur- und Artenschutz. Landschaftserhaltungsverbände sind tätig als Dienstleister für ein regionales Natur- und Landschaftsmanagement. Dabei verstehen sie sich als Brückenbauer zwischen Mensch und Natur. Der LEV Schwarzwald-Baar-Kreis e.V. wurde am 12. Juli 2013 gegründet.

Weitere Infos:

Landschaftserhaltungsverband Schwarzwald-Baar-Kreis e.V.

Förderwegweiser: Landschaftspflegerichtlinie (LPR)

Ökokonto und Kompensationsverzeichnis

Zum Schutz von Natur und Landschaft gilt der allgemeine Grundsatz, dass erhebliche Beeinträchtigungen vom Verursacher vorrangig zu vermeiden sind. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch Ersatz in Geld zu kompensieren.

Nach den naturschutzrechtlichen Vorschriften können Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bevorratet werden: Die Ökokonto-Verordnung bietet die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen vorgezogene Maßnahmen in das Ökokonto einzustellen, dort sogar in Ökopunkten verzinsen zu lassen, um sie späteren Eingriffen zuzuordnen.

Beabsichtigt ein Maßnahmenträger (zum Beispiel Kommune, Privatperson), eine Ökokontomaßnahme durchzuführen, kann er nach fachkundiger Planung unter Berücksichtigung der Vorgaben der Ökokonto-Verordnung einen Antrag auf Aufnahme ins Kompensationsverzeichnis – Abteilung Ökokonto bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde stellen. Die Ökokonto-Verordnung enthält landeseinheitliche Regelungen für die Anerkennung und Bewertung von zeitlich vorgezogenen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Weitere Infos:

Ökokonto-Verordnung

Eingriffsregelung & Ökokonto

Kompensationsverzeichnis Abteilung Ökokonto

Kompensationsverzeichnis Abteilung Eingriffskompensation

Biotopverbund Landratsamt

Einer der Handlungsschwerpunkte der Naturschutzstrategie des Landes Baden-Württemberg ist der Erhalt der biologischen Vielfalt. Mit einem Naturschutzprojekt zur Stärkung des lokalen Biotopverbunds trägt das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis zum Erreichen dieses Zieles bei.

Eine 1000 m² große, bislang ungenutzte Rasenfläche an der Südseite des Hauptgebäudes am Villinger Hoptbühl wurde extensiviert und zu einer blüten- und artenreichen Heuwiese entwickelt. Damit setzt die Kreisverwaltung ihr Konzept der Biotopvernetzung rund um ihr Hauptgebäude fort. So hat die Naturschutzbehörde bereits in den vergangenen Jahren vor der Glasfassade der Kantine ein Wiesenbiotop angelegt und darüber hinaus konnte in Zusammenarbeit mit der Stadt Villingen-Schwenningen und der Ökologie-AG des Gymnasiums am Hoptbühl eine farbenprächtige Magerwiese zwischen dem Landratsamt und dem benachbarten Schulkomplex geschaffen werden.

Das Landratsamt ruft alle Grundstückseigentümer – besonders auch Gewerbetreibende und Unternehmer– sowie Gartennutzer dazu auf, ebenfalls einen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu leisten. Schon mit wenig Aufwand kann man Grünflächen als Lebensraum und Nahrungsgrundlage für Insekten, Vögel und Fledermäuse artgerecht gestalten.

Weitere Infos:

Infoseite Biotopverbund

Wolfsprävention

Weitere Informationen zur Förderung, den hierfür benötigten Anträgen und den Umgang mit dem Wolf finden Sie auf unserer Infoseite

Hinweise zu Wespen und Hornissen


Weitere Infos zu Bodenauffüllungen und -abgrabungen: