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Gewässer und Boden

Gewässer Donau
Gewässer Donau

Unser Quellenlandkreis ist mit seinen Quellen, Flüssen und Seen eine wasserreiche Region im Einzugsgebiet von Donau, Neckar, Hochrhein und Oberrhein mit zirka 1.000 Kilometer Gewässern.

Die Europäische Wasserscheide durchzieht den Schwarzwald-Baar-Kreis. Neben Donau und Neckar haben hier Elz, Gutach und Schiltach ihre Quelle. Die Böden im Kreis sind durch eine besondere Vielfalt geprägt. Auf engem Raum spiegeln sie die Formationen des süddeutschen Schichtstufenlandes wieder.

Es besteht die spannende und herausfordernde Aufgabe für einen nachhaltigen Ausgleich der vielfach konkurrierenden Nutzungen an Gewässern und Böden zu sorgen, das ökologische Gleichgewicht in den Gewässern und die Qualität der Böden zu bewahren oder wiederherzustellen. Die Gefahren des Wassers in Form von Hochwasser müssen im Blick behalten werden und der Schutz der Grundwasservorräte als Grundlage sauberen Trinkwassers muss gewährleistet sein.

Gewässer

Unsere Gewässer sind wertvolle Lebens- und Erholungsräume. Sie sind wichtige Elemente der Biotopvernetzung und des Landschaftsbildes. Ziel ist der gute ökologische Zustand der Gewässer. Naturferne Gewässer müssen in diesem Zusammenhang in angemessenen Zeiträumen naturnah entwickelt werden. Die Arbeitspläne zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und die vorhandenen Gewässerentwicklungspläne an zirka 300 Gewässerkilometer innerhalb des Kreises zeigen den Handlungsbedarf in diesem Bereich auf. Handlungsfelder in diesem Zusammenhang sind naturnahe Gewässerrandstreifen, naturnahe Ufer- und Sohlstrukturen zu entwickeln und die Durchgängigkeit für Fische und Kleinlebewesen herzustellen.

Weitere Infos:

Gewässerschauen 
Gewässernachbarschaft
Gewässergüte
Gewässerpädagogik

Unsere Leistungen:

Allgemeinverfügung zum Befahren der Donau im Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis
Antrag Einzelzulassung

Antrag Saisonzulassung

Anzeige Bootstouren bei Saisonzulassung
Anzeige durchgeführte/nicht durchgeführte Bootstouren
Merkblatt zu gewerblich angebotenen Bootstouren (inkl. Kanuverleih)
Allgemeinverfügung vom 02.06.2010 über die Zulassung des Gemeingebrauchs am Sunthauser See
Allgemeinverfügung vom 26.08.2016 zur Änderung der Allgemeinverfügung vom 02.06.2010 über die Zulassung des Gemeingebrauchs am Sunthauser See
Merkblatt - Umgang mit Dünge- und Pflanzenschutzmitteln an Gewässern

Hochwasserschutz

Gewässer brauchen ihren Raum – natürlicher Wasserrückhalt in der Fläche, gepaart mit einem ökologisch ausgerichteten technischen Hochwasserschutz und einer aktiven Hochwasservorsorge ist die Strategie eines nachhaltigen Hochwasserschutzes.

Zum Erhalt natürlicher Rückhalteflächen werden Überschwemmungsgebiete durch Offenlage entsprechender Hochwassergefahrenkarten an zirka 250 Gewässerkilometern im Kreis ausgewiesen. Eine bauliche Entwicklung in diesen Bereichen ist nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Technische Hochwasserschutzmaßnahmen wie das Hochwasserrückhaltebecken in Wolterdingen und verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen bei den Kommunen sind wichtige Bausteine des Hochwasserschutzes, doch aller technische Hochwasserschutz hat seine Grenzen.

Weitere Infos:

Hochwasserinformationen

Starkregenrisikomanagement

Unter Starkregen versteht man starke, lokal begrenzte Niederschlagsereignisse von kurzer Dauer in der Höhe von zum Beispiel 40 bis 100 Liter pro Stunde. Es kommt dabei im Innenbereich zu einer Überlastung der Kanalisation und im Außenbereich kann das Wasser nur begrenzt zurückgehalten werden, sodass die Wassermassen oberirdisch abfließen und sich neue Fließwege suchen. Oft wird in steileren Lagen auch Schlamm und Geröll aus den Außengebieten in die Ortschaften geschwemmt. Die Häufigkeit von Starkregenereignissen hat auf Grund des Klimawandels zugenommen. Im Gegensatz zu einem klassischen Hochwasserereignis an größeren Gewässern, ist der Ort und Zeitpunkt eines Starkregenereignisses kaum vorhersagbar. Dadurch sind die Vorwarnzeiten sehr kurz und es ist nur noch begrenzt möglich Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Ein weiteres Problem ist, dass meist nicht bekannt ist wo das Wasser fließt und sich sammelt (zum Beispiel in Unterführungen oder Senken).

Um diese Erkenntnisse zu gewinnen und den Schutz der Bevölkerung zu verbessern, haben die Kommunen seit dem Jahr 2017 die Möglichkeit ein Starkregenrisikomanagement-Konzept zu erstellen. Dieses wird vom Land mit 70 Prozent bezuschusst, sofern das Konzept auf Grundlage des Leitfaden Kommunales Starkregenrisikomanagement der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg erarbeitet wird. Dabei wird zunächst auf Grundlage eines Geländemodells und eines hydraulischen Modells eine Starkregengefahrenkarte erstellt. In dieser werden die Fließwege und Fließgeschwindigkeiten des Oberflächenabflusses dargestellt. Mit Hilfe der Starkregengefahrenkarte können dann gefährdete Objekte identifiziert und entsprechende Maßnahmen abgeleitet werden. Maßnahmen können zum Beispiel die Freihaltung von Fließwegen oder die Ableitung des Wassers in unproblematische Bereiche sein. Außerdem wird in dem Konzept geregelt wie die Informationsvorsorge für die Bürger und das Krisenmanagement gestaltet werden sollen.

Weitere Infos:

Zur Seite Starkregen - Hochwasser Baden-Württemberg

Wasserkraft

Im Schwarzwald-Baar-Kreis sind zirka 50 Wasserkraftanlagen in Betrieb. Sie gehören alle in die Kategorie der kleinen Wasserkraftwerke mit einer Gesamtleistung aller Anlagen von rund vier Megawatt. Das Potential zusätzlicher Leistung aus Wasserkraft im Kreis ist eher gering. Das größte Potential liegt in der Modernisierung vorhandener Anlagen und vereinzelt bei der Erschließung bisher ungenutzter Abstürze. Neben der Modernisierung im Hinblick auf verbesserte Energiegewinnung werden bei den bestehenden Anlagen die Anforderungen im Zusammenhang mit der Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt. Ziele sind, dass die Wasserkraftanlagen für Fische und Kleinlebewesen durchwanderbar sind und bei Ausleitungskraftwerken ausreichend Mindestwasser in das bestehende Mutterbett des Gewässers abgegeben wird.

Wasserkraftinteressenten können eine Tendenzaussage dazu erhalten, ob ihr Projekt genehmigungsfähig ist. Hierzu ist es möglich, eine kostenpflichtige Standortvoranfrage durchzuführen, bevor in ein aufwändiges Wasserrechtsverfahren eingestiegen wird. Grundsätzlich empfiehlt es sich bei den meist aufwändigen Vorhaben der Wasserkraft frühzeitig das Gespräch mit dem Amt für Wasser- und Bodenschutz zu suchen. Die Kosten für das Verfahren sind durch den Antragssteller zu tragen. Sie richten sich nach dem Verwaltungsaufwand und dem mit dem Vorhaben verbundenen wirtschaftlichen oder sonstigen Interesse. Die Bearbeitungsdauer hängt maßgeblich davon ab, wie komplex das Vorhaben ist, wie die Qualität der Unterlagen sind und wie das Vorhaben zuvor abgestimmt wurde.

Das Förderprogramm „Förderung Kleine Wasserkraft“ bietet Beihilfen für die Fehlbedarfsfinanzierung bei der Reaktivierung und Modernisierung kleiner Wasserkraftanlagen. Nachdem das Förderprogramm im September 2014 eingestellt werden musste, wurde es im August 2017 in überarbeiteter Form wieder eingesetzt. Förderfähig sind nun nur noch Anlagen ab 100 Kilowatt.

Weitere Infos:

Wasserkraftstandorte im Schwarzwald-Baar-Kreis 
Studien zum Ausbaupotential der Wasserkraft bis 1.000 Kilowatt in den Einzugsgebieten Neckar, Donau, Hoch- und Oberrhein unter Berücksichtigung ökologischer Bewirtschaftungsziele
Ergebnisübersicht der Studie zum Ausbaupotential im Neckareinzugsgebiet
Wasserkrafterlass
Mindestwasserleitfaden 
Förderungsgrundsätze kleine Wasserkraft
Erforderliche Antragsunterlagen Wasserkraftanlage

Wasserrahmenrichtlinie

Ziel der im Jahr 2000 in Kraft getretenen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der Europäischen Union, die seit 2003 im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und im Wassergesetz des Landes umgesetzt ist, ist der gute ökologische und chemische Zustand der Gewässer.

In den Jahren 2004 bis 2008 wurde der Bestand der aktuellen Gewässersituation erhoben und entsprechende Maßnahmenprogramme erarbeitet. Die anstehenden Maßnahmen wurden in der Öffentlichkeit vorgestellt und die Wasserwirtschaftsverwaltung im Land wurde durch Beschluss des Landtages vom November 2009 damit beauftragt, die Maßnahmen umzusetzen. Im Schwarzwald-Baar-Kreis ist das Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz als zuständige untere Wasserbehörde für die Umsetzung verantwortlich. Die einzelnen Maßnahmen sind bis 2021 umzusetzen.

Weitere Infos:

Übersichtskarte der Maßnahmen im Schwarzwald-Baar-Kreis
Wasserrahmenrichtlinie

Grundwasser / Wasserversorgung

Grundwasser fließt für uns unsichtbar im Verborgenen. Es füllt die Bodenhohlräume unter der Erdoberfläche teilweise bis in größere Tiefen aus. Versickernde Niederschläge und zusickerndes Oberflächenwasser stauen sich über einer wasserundurchlässigen Schicht, der Grundwassersohle. Das Wasser fließt unterirdisch und tritt als Quelle oder in Seen und Flüssen wieder zu Tage.

Weitere Infos:

Plakat Wasserversorgung
Grundwasserstand und Quellschüttung
JGS-Merkblatt (Gülle-Festmist-Jauche-Silagesickersaft-Gärreste) 

Wasserschutzgebiete

Die Trinkwassergüte in unserem Landkreis bewegt sich auf einem hohen Niveau. 123 Wasserschutzgebiete (WSG) mit einer Gesamtfläche von etwa 203 Quadratkilometern (zirka 20 Prozent der Kreisfläche) gewährleisten einen nachhaltigen Schutz der Trinkwasservorräte. Überwiegend kann die Wasserversorgung auf ortsnahe Grundwasservorräte zurückgreifen. Vereinzelt werden die Wasserversorgungen durch einen Anschluss an die Bodenseewasserversorgung unterstützt.

Jedes Wasserschutzgebiet besteht aus verschiedenen Schutzzonen. Diese werden festgelegt, um die Verunreinigung von Trinkwasser zu vermeiden und sind mit Auflagen und Verboten für die Entnahmegebiete verbunden. Allgemeine Informationen zu den unterschiedlichen Schutzzonen und ihren Regelungen sowie eine interaktive Karte zu den Wasserschutzgebieten des Schwarzwald-Baar-Kreises finden Sie unter den nachfolgenden Verlinkungen.

Weitere Infos:

Plakat Wasserschutzgebiete - Sinn und Zweck
Wasserschutzgebiete im Schwarzwald-Baar-Kreis

Hinweis zur Nutzung der interaktiven WSG-Karte:

Per Mausklick auf eine beliebige Schutzzone (gelbe und grüne Flächen) öffnet sich ein Dialogfeld, das genauere Informationen zum jeweiligen Gebiet zeigt. Über dieses Dialogfeld lässt sich auch die entsprechende Rechtsverordnung öffnen, in welcher Regelungen, Verbote und Auflagen der unterschiedlichen Schutzgebietszonen genauestens festgelegt sind. Scrollen Sie hierzu im Dialogfeld nach unten und klicken Sie auf den „Link zur Rechtsverordnung“.

Erdwärme

Aufgrund steigender Energiepreise verstärkt sich auch im Schwarzwald-Baar-Kreis das Interesse an alternativen Energiequellen. Zudem bewirkt die anhaltende Diskussion um den Klimawandel, umweltschonendere Energieträger zu suchen. Die Nutzung von oberflächennaher Geothermie (Erdwärme) stellt eine Möglichkeit dar, sein Gebäude kostensparend und umweltschonend zu beheizen. Allerdings ist die Nutzung von Erdwärme nicht überall im Schwarzwald-Baar-Kreis uneingeschränkt möglich.

Weitere Infos:

Erdwärmebroschüre
ISONG - Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg
LGRB - Bohranzeigensystem (BANZ)

Bodenauffüllungen und -abgrabungen

Aufgabe des Bodenschutzes ist es, die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Als untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde sind wir für den Vollzug des Bundes- und Landesbodenschutzgesetzes zuständig, einschließlich der darauf basierenden Rechtsverordnungen. Weiter befassen wir uns mit Fragen wie schonenden, sparsam und haushälterisch Umgangs mit Boden und Fläche umgegangen wird.

Das erfolgt insbesondere durch:

vorsorgenden Bodenschutz

  • fachtechnische Stellungnahmen zu Verfahren mit Flächeninanspruchnahme (Regional-, Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Bau- und sonstige Genehmigungsvorhaben)
  • bei Geländeauffüllungen und anderen Bodenverwertungen fachlich beraten, bewerten und überwachen,
  • auf einen sparsamen Umgang mit Fläche, zum Beispiel durch Flächenrecycling, hinwirken

nachsorgenden Bodenschutz

  • Bodenuntersuchungen zur Erkundung, Bewertung und Sicherung oder Sanierung von flächenhaften Bodenbelastungen (schädliche Bodenveränderungen) veranlassen
  • Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen einschließlich Förderung erfassen, erheben, erkunden, bewerten, sanieren, sichern und kontrollieren
  • Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen bearbeiten

Bodenauffüllungen und -abgrabungen:


Unsere Leistungen:

Leitfaden zum Umgang mit Erdaushub

Boden ein schützenswertes Gut - Berücksichtigung des Schutzguts Boden in der Bauleitplanung
Erhaltung fruchtbaren und kulturfähigen Bodens bei Flächeninanspruchnahmen
Geländeauffüllungen - Fragen und Antworten
Geländeauffüllungen - Merkblatt

Flächenmanagement

Eine der größten Gefahren für den Boden stellt nach wie vor die hohe Flächeninanspruchnahme dar. Diese erreichte allein in Baden-Württemberg im Jahr 2012 einen Wert von 6,7 Hektar pro Tag; dies entspricht einer Fläche von etwa neun Fußballfeldern, die täglich neu bebaut wird! Die Folgen der Flächeninanspruchnahme sind für den Boden gravierend. Die Umwandlung von Freiflächen in Siedlungs- und Verkehrsflächen führt zu einer teilweisen oder vollständigen Zerstörung des Bodens mit all seinen natürlichen Funktionen. Es kommt zur Zerschneidung von Landschaften, der Zerstörung von natürlichen Lebensräumen und zum Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche. Diese Beeinträchtigungen sind nur schwer wieder umkehrbar.

Weitere Infos:

Flächeninanspruchnahme