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Geschäftsstelle Europäischer Sozialfonds (ESF)

Der 1957 ins Leben gerufene Europäische Sozialfonds ist das wichtigste Finanzinstrument der Europäischen Union zur Investition in Menschen. Er fördert die Schaffung von Arbeitsplätzen und hilft Menschen bei der Ausbildung sowie dabei, ihre Fähigkeiten auszubauen um ihre Berufsaussichten zu verbessern. Im Rahmen des ESF legen Mitgliedstaaten und Regionen ihre eigenen operationellen Programme vor, um so den tatsächlichen Bedürfnissen vor Ort entsprechen zu können.

Welche Aufgaben hat der ESF-Arbeitskreis?

  • Erstellung und Veröffentlichung einer regionalen Arbeitsmarktstrategie ausgerichtet an den regionalen Bedürfnissen und am Operationellen Programm von Baden-Württemberg
  • Inhaltliche Bewertung regionaler Projektanträge hinsichtlich der Übereinstimmung mit der Strategie des Arbeitskreises und Erstellung einer Vorschlagsliste
  • Weiterleitung der Vorschlagsliste an die Landeskreditbank Baden-Württemberg Förderbank
  • Ergebnissicherung und inhaltliche Prüfung der Verwendungsnachweise im Rahmen der von der Landeskreditbank Baden-Württemberg bewilligten regionalen Projekte im jeweiligen regionalen Wirkungskreis
  • Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkarbeit

Wer sind die Mitglieder vom ESF-Arbeitskreis?
Vertreter aus:

  • Stadt- oder Landkreis
  • Agentur für Arbeit
  • Jobcenters
  • Arbeitnehmervertretung bzw. Gewerkschaft
  • Arbeitgebervertretung
  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragten
  • Freien Wohlfahrtspflege
  • Schulen, Weiterbildungsträger und der außerschulischen Jugendbildung

Wer kann ESF-Anträge stellen?
Jeder öffentliche und freie Träger.

Wer ist Vorsitzender des Arbeitskreises?

Sozialdezernent Jürgen Stach vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis.

ESF-Ausschreibung und Arbeitsmarktstrategie 2024:

www.esf-bw.de