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Zivil- und Katastrophenschutz


Eine Katastrophe im Sinne des Gesetzes ist ein Geschehen, das Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen oder Tiere, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass es geboten erscheint, ein zu seiner Abwehr und Bekämpfung erforderliches Zusammenwirken von Behörden, Stellen und Organisationen unter die einheitliche Leitung der Katastrophenschutzbehörde zu stellen (§ 1 Abs. 2 LKatSG).

Das Landratsamt als Untere Katastrophenschutzbehörde hat die Aufgabe, die Bekämpfung von Katastrophen vorzubereiten, Katastrophen zu bekämpfen und bei der vorläufigen Beseitigung von Katastrophenschäden mitzuwirken. Vorbeugende Maßnahmen sind beispielsweise die Information von Bürgerinnen und Bürger über mögliche Vorsorgemaßnahmen, die Erstellung und Fortführung von Alarm- und Einsatzplänen sowie regelmäßige Übungen mit den im Katastrophenfall beteiligten Stellen und Organisationen. Katastrophen können beispielsweise entstehen aufgrund extremer Witterungsverhältnisse, Tierseuchen, Großbränden oder schweren Unfällen mit Bahnen, Bussen, Flugzeugen oder Störfälle in Industrieanlagen.

Gliederung des Katastrophenschutzes

Der Katastrophenschutz in Deutschland ist Länderangelegenheit. Baden-Württemberg gliedert die Katastrophenschutzbehörden in drei Verwaltungsebene

Informationen und Handlungsempfehlungen für den Krisen- und Katastrophenfall

Die Bevölkerung kann sich anhand von Ratgebern zum Thema Notfallvorsorge intensiv über Maßnahmen und Vorkehrungen informieren. Die Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) bietet eine Vielzahl an Informationen zu allen wichtigen Themen, wie zum Beispiel Lebensmittelbevorratung, Hausapotheke, Stromausfall, Handeln im Notfall und Ähnliches.

Auch gibt es vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz Videos "Für alle Fälle kurz erklärt" zu verschiedenen Themen:

Weiter stellt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe amtliche Meldungen und Hinweise zu Gefahrensituationen aus dem Bereich Bevölkerungsschutz, Wetterwarnungen und Hochwassermeldungen auf einem gesonderten Warnportal zur Verfügung. Diese Website leitet die Besucherinnen und Besucher einfach, übersichtlich und zielgenau und gibt Tipps zu richtigem Handeln in Notsituationen. Bei ausgedehnten Schadenslagen erhalten Sie dort einen guten Überblick.

Die eigene Internetseite des Bevölkerungsschutz Baden-Württemberg zum Thema "Notfalltreffpunkt - Mein Anlaufpunkt im Notfall" gibt außerdem Informationen zu Fragen wie

- wie verhalten ich mich im Notfall

- wie bereite ich mich auf einen Notfall vor

- wie erhalte ich Informationen im Notfall

Hier kommen Sie direkt auf die Seite des Bevölkerungsschutz Baden-Württemberg:


Stromausfall - so können Sie vorsorgen

Die Stromversorgung in Deutschland zählt europaweit zu den sichersten; jedoch sind auch hier längere Stromausfälle möglich.

Im Falle eines länger andauernden Stromausfalls steht die Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur, für die verwaltenden Stellen, im Mittelpunkt aller Maßnahmen. Eine Eigenvorsorge durch alle Bürgerinnen und Bürger ist daher unerlässlich, da keine Gemeinde und keine Katastrophenschutzbehörde die Versorgung aller Bürger in diesem Fall sicherstellen kann. Elementar sind die Grundbedürfnisse wie Essen, Trinken, Gesundheit und Wärme.


Welche Vorbereitungen können Sie treffen?    Tipps für Vorsorge und Verhalten während des Stromausfalls

Um die Auswirkungen eines Stromausfalls für den Einzelnen zu reduzieren, sollte sich jeder Haushalt so vorbereiten, dass er einige Tage ohne Hilfe von außen auskommt.

  • Legen Sie sich ausreichende Vorräte an Trinkwasser, Lebensmitteln und ggf. Babynahrung sowie Hygieneartikel an.
    (https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Bevorraten/bevorraten_node.html)
  • Denken Sie daran, Bargeld zur Verfügung zu haben, da bei Stromausfall auch die Geldautomaten nicht mehr funktionieren.
  • Solarbetriebene Batterieladegeräte oder Power Banks können bei Stromausfall hilfreich sein.
  • Achten Sie darauf, dass die Akkus an Ihren Laptops, Mobiltelefonen, Telefonen etc. geladen sind oder halten Sie geladene Ersatz Akkus bereit
  • WICHTIG: Auch für medizinische Geräte die für Sie oder ihre Angehörigen lebensnotwendig sind, sollten Ersatz Akkus vorgehalten werden.
  • Das Licht von Kerzen, Taschen- oder Campinglampen (mit den erforderlichen Batterien und Gaskartuschen) ist nicht nur romantisch, sondern kann im Ernstfall dafür sorgen, dass Sie sich zu Hause, auch nach Einbruch der Dunkelheit, noch sicher orientieren können.
  • Mit einem Campingkocher können kleinere Mahlzeiten zubereitet werden. Wir empfehlen den Betrieb jedoch nicht in geschlossenen Räumen.
  • Warme Kleidung für den Winter, sowie zusätzliche Decken können die ausgefallene Heizung kompensieren.
  • Treffen Sie Vorkehrungen, um Ihre pflegebedürftigen Angehörigen notfalls für einige Zeit selbst pflegen zu können.
  • Halten Sie ein batteriebetriebenes Radio oder Kurbelradio bereit, damit Sie bei einem langanhaltenden Stromausfall Mitteilungen der Behörden verfolgen können. Es gibt Rundfunkgeräte, die mit Batterien betrieben werden können. Dazu sind genügend Ersatzbatterien erforderlich. Außerdem gibt es Radios, die manuell mit einem Dynamoantrieb und einer Handkurbel funktionieren. Gleiches gilt für Taschenlampen.
  • Mit Hilfe eines batteriebetriebenen Radios oder auch des Rundfunkgerätes im Auto bleiben Sie über Informationen des behördlichen Krisenstabes und der Stromversorger auf dem Laufenden.

(aus: Januar 2019 »Broschüre Stromausfall« Bundesamt für Bevölkerungsschutz)

Weitere Infos:

Information und Warnung der Bevölkerung

Die Information und Warnung der Bevölkerung ist eine der wichtigsten Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden. Nur so kann die Bevölkerung -vorbereitende oder im Notfall- die geeigneten Selbsthilfemaßnahmen ergreifen. Auf der Homepage Warnung der Bevölkerung ist das System zur Warnung der Bevölkerung in Deutschland übersichtlich dargestellt.

Hier außerdem ein Kurzfilm des Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zum Thema Warnung der Bevölkerung:




Zur Warnung vor akuten Gefahren nutzt das Land Baden-Württemberg in erster Linie den Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen). Die Warnungen werden den Sendeanstalten über das rund um die Uhr besetzte Lagezentrum im Innenministerium Baden-Württemberg oder bundesweit über ein satellitengestütztes Kommunikationssystem übermittelt.
Hinweis:  Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Haushalt über mindestens ein Radiogerät verfügt, das -wie beispielsweise ein Autoradio- auch ohne Stromnetz funktioniert.

Soweit vorhanden, wird auf örtliche Gefahren auch mit Warnsirenen aufmerksam gemacht. Ob es in Ihrem Ort Sirenen gibt und für welche Gefahrenlagen sie eingesetzt werden, erfahren Sie durch Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Alternativ können im Gefahrenbereich auch Durchsagen über Einsatzfahrzeuge mit Lautsprechern erfolgen.

Ein weiteres Serviceangebot des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist die App des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist die Warn-App NINA. Diese App bietet Informationen und Notfalltipps im Bereich Bevölkerungsschutz an. Außerdem können Sie mit NINA standortbezogen Warnmeldungen für Gefahren, wie zum Beispiel Gefahrstoffausbreitung, Großbrand oder anderen Großschadenslagen, erhalten. Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen sind ebenfalls in die Warn-App integriert.

Der Deutsche Wetterdienst stellt auf seiner Internetseite immer den aktuellen Wetter- und Warnlagenbericht bereit. Außerdem erhalten Sie dort auch Infos über drohende Starkniederschläge oder Sturmwetterlagen.
Im Fall von steigenden Pegeln von Flüssen oder dem Bodensee können Sie auf der Internetseite der Hochwasser-Vorhersage-Zentrale Baden-Württemberg aktuelle Wasserstands-, Abfluss- und Niederschlagsdaten sowie Hochwasservorhersagen abrufen.

Weitere Infos:


Einsatzeinheiten für den Katastrophenschutz

Für den Katastrophenschutz stehen dem Landkreis zwei Einsatzeinheiten des Sanitätsdienstes zur Verfügung.

  1. Einsatzeinheit - Erstversorgung
  2. Einsatzeinheit - Behandlung

Die Einsatzeinheit ist eine taktische Einheit des Bevölkerungsschutzes. Sie kombiniert die Katastrophenschutzfachdienste Erstversorgung und Behandlung, weshalb sie flexibel und umfangreich einsetzbar ist.

Finanzierung

Die Fahrzeuge sowie das Material werden hauptsächlich vom Bund und vom Land Baden-Württemberg finanziert, teilweise aber auch von den Hilfsorganisationen.

Personal und Alarmierung

Das in der Regel ehrenamtliche Personal wird in unserem Landkreis von den beiden Hilfsorganisationen Deutsches Roten Kreuz (DRK) und dem Malteser Hilfsdienst (MHD) gestellt. Die Ehrenamtlichen sind in der Regel mit Meldeempfängern ausgerüstet und können so bei Bedarf von der Integrierten Leitstelle alarmiert werden.

Ausbildung

Jeder Helfer der Einsatzeinheit erhält eine Ausbildung, in der die grundlegenden Kenntnisse in Einsatztaktik, Sanitätsdienst, Betreuungsdienst und Technik und Sicherheit vermittelt werden. Danach folgen die Fachdienstausbildung und weitere notwendige Funktionsausbildungen. Für Führungspositionen vorgesehene Einsatzkräfte besuchen darüber hinaus die Ausbildungsgänge für Trupp-, Gruppen- oder Zugführer.

Verwaltungs- und Führungsstab

Das Landratsamt hält zur Bekämpfung von Krisen und Großschadenslagen einen Verwaltungsstab und einen Führungsstab vor. Diese Stäbe können ereignisabhängig einberufen werden, wenn die Behördenleitung des Landratsamts die Entscheidung dazu trifft.

Der Verwaltungsstab erledigt die ihm zugewiesenen organisatorisch-administrativen Aufgaben, wenn aufgrund eines besonderen Ereignisses ein über das gewöhnliche Maß hinausgehender hoher Koordinations- und Entscheidungsbedarf besteht. Der Führungsstab leitet den Einsatz vor Ort (operativ-taktisch). Die Einsatzleitung hat die Aufgabe, alle Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren und zur Begrenzung der Schäden zu veranlassen. Insbesondere gilt es, die Einsatzkräfte möglichst wirkungsvoll einzusetzen. Die Einsatzleitung muss daher die Lage schnell erfassen und sie beurteilen. Der Einsatzerfolg hängt wesentlich vom reibungslosen Funktionieren der Einsatzleitung ab.

Der Aufbau der Organisationsstruktur, die Kommunikationsmittel und das Zusammenspiel der unterschiedlichen Stäbe werden in Stabsrahmenübungen oder auch in Vollübungen mit Einsatzkräften überprüft und beübt. Im Ereignisfall werden der Verwaltungsstab und Führungsstab eingesetzt, um einen einheitlichen Informationsstand der Verantwortlichen und aller Beteiligten zu gewährleisten, aber auch um die Bevölkerung und die Medien schnell und umfassend zu informieren.

Hilfsorganisationen

Für ein leistungsfähiges und gut funktionierendes Notfallvorsorgesystem ist die Zusammenarbeit der Organisationen im Bevölkerungsschutz notwendig. Sämtliche beteiligten Partner tragen maßgeblich zu einem funktionierenden Katastrophenschutz bei. Unverzichtbar sind dabei die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter in den verschiedensten Bereichen. Bei Interesse können auch Sie im Katastrophenschutz aktiv werden - wenden Sie sich dazu bitte an eine der nachfolgen aufgeführten Organisationen.

Weitere Infos:

Psychosoziale Notfallversorgung

Unter Psychosozialer Notfallversorgung versteht man sämtliche Vorkehrungen und Maßnahmen, die getroffen werden, um Einsatzkräften und betroffenen Personen bei der psychosozialen Verarbeitung von Notfällen zu helfen. Dies können Patienten, Angehörige, Hinterbliebene, Augenzeugen oder Ersthelfer sein. Die Psychosoziale Notfallversorgung Schwarzwald-Baar-Kreis ist eine Arbeitsgemeinschaft für Notfallnachsorge und Einsatznachsorge im Schwarzwald-Baar-Kreis.
Die Träger der Psychosozialen Notfallversorgung im Schwarzwald-Baar-Kreis sind

  •  das Deutsche Rote Kreuz –Kreisverband Villingen-Schwenningen–,
  •  das Deutsche Rote Kreuz –Kreisverband Donaueschingen–,
  •  der Malteser Hilfsdienst Villingen-Schwenningen,
  •  das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis sowie
  •  die katholischen und evangelischen Kirchen im Schwarzwald-Baar-Kreis.

Die Verwaltung erfolgt durch den DRK-Kreisverband Villingen-Schwenningen. Notfallnachsorge und Einsatznachsorge werden in der Regel von der Einsatzleitung vor Ort über die Integrierte Leitstelle angefordert.

Notfallnachsorgedienst (NND)

Die Helferinnen und Helfer des Notfallnachsorgedienstes (NND) betreuen und begleiten Menschen in in akuten Notlagen. Um Verletzte kümmern sich die Rettungsdienste. Der Notfallnachsorgedienst kümmert sich um Angehörige, Ersthelfer, Augenzeugen oder unverletzte Beteiligte.
Der NND bietet in Notsituationen schnelle, unbürokratische Hilfe an. Die Helfer/-innen haben sich zur Verschwiegenheit verpflichtet und leisten die erforderliche Hilfe. Die Betroffenen entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang sie das Angebot des NND annehmen möchten. Das Team pflegt eine vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit mit der Leitstelle, der Polizei, Rettungsdiensten, Feuerwehr und allen anderen Hilfsorganisationen und Einrichtungen.

Einsatznachsorgedienst (END)

Der Einsatznachsorgedienst steht den ehrenamtlichen Kräften der Rettungsdienste, Feuerwehren und weiteren Hilfsorganisationen nach belastenden Einsätzen zur Verfügung. Der END kann einsatzbegleitend am Ort des Geschehens tätig werden und/oder in der Nachbereitung hinzu gezogen werden. So haben die Einsatzkräfte die Möglichkeit, die persönlichen Erlebnisse und Belastungen zu verarbeiten und Hilfen zu erhalten.

Weitere Infos:

Verwaltung von Bundes- und Landesfahrzeugen

Für den Katastrophenschutz sind dem Landkreis diverse Bundes- und Landesfahrzeuge überlassen. Diese Fahrzeuge sind innerhalb des Landkreises an Hilfsorganisationen in den Bereichen Brandschutz und Sanitätsdienst ausgegeben und eingesetzt. Für die Verwaltung dieser Fahrzeuge ist zentral das Landratsamt zuständig. Hierzu zählen Aufgaben wie Überprüfung der Fahrzeuge an ihren jeweiligen Standorten, Ersatzbeschaffungen, Veranlassung von Reparaturen, Abrechnung der Kosten für Pflege, Wartung und Betrieb.

Einsatzplanung und -vorbereitung

Zu den Vorbeugenden Maßnahmen zur Katastrophenabwehr und -bekämpfung gehört auch die Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen sowie die regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung dieser Pläne. Die Pläne sollen eine schnellstmögliche Alarmierung und den optimalen Einsatz von Hilfskräften im Ereignisfall sicherstellen.