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Aufgaben des Sachgebietes Brand- und Bevölkerungsschutz

Das Sachgebiet Brand- und Bevölkerungsschutz:

    • hat die Aufsicht über das Feuerwehrwesen nach Feuerwehrgesetz
    • organisiert die Feuerwehrausbildung für die Kommunen des Schwarzwald-Baar-Kreises auf Kreis,- Landes- und Bundesebene
    • betreibt und unterhält die Zentrale Atemschutzwerkstatt
    • betreibt und unterhält für die Ausbildung gemeinsam mit dem Landkreis Tuttlingen ein Atemschutzzentrum
    • arbeitet mit den Feuerwehren, dem Kreisfeuerwehrverband und den Bürgermeisterämtern des Landkreises in Hinblick auf Ausbildung, Ausstattung und Leistungsfähigkeit der Feuerwehren zusammen
    • führt die staatlichen Ehrungen von Feuerwehrangehörigen durch
    • berät die Gemeinden bei der Erstellung von Feuerwehrsatzungen sowie Kostenordnungen
    • ist Bewilligungsstelle für die kommunalen Zuschüsse für das Feuerwehrwesen nach der Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV-Z-Feu)
    • betreut das Fachberaterwesen (beispielsweise ABC-Schutz, Öffentlichkeitsarbeit, Notfallseelsorge, Höhenrettung und Hochwasser)
    • ist zuständig für Prüfungen nach der VwV-Brandschutzprüfung
    • wirkt bei Brandverhütungsschauen nach VwV-Brandverhütungsschauen mit
    • arbeitet zusammen mit den Hilfsorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund, Bergwacht, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Deutsche Rettungsflugwacht, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst) sowie dem Technischen Hilfswerk und der Feuerwehr, im Hinblick auf gemeinsame Einsätze
    • arbeitet mit Polizei und Bundeswehr zusammen
    • verwaltet und überprüft die bundes- und landeseigenen Fahrzeuge des Bevölkerungsschutzes
    • beschafft besondere Einsatzfahrzeuge und -geräte für die Gefahrenabwehr auf Landkreisebene
    • koordiniert die Einheiten des Bevölkerungsschutzes
    • unterstützt die kommunalen Einsatzleiter fachtechnisch; übernimmt bei Bedarf die Technische Einsatzleitung nach dem Feuerwehrgesetz bzw. Katastrophenschutzgesetz
    • führt die Aus- und Fortbildung sowie den Betrieb des Verwaltungsstabes und des Führungsstabes durch
    • ist für die Einsatzplanung und -vorbereitung für Großschadenslagen und Flächenereignisse inklusive Katastropheneinsatzplan zuständig
    • hält Maßnahmen und Informationen zur Vorsorge für den Katastrophenfall bereit
    • informiert und gibt Handlungsempfehlungen für den Krisen- und Katastrophenfall
    • bereitet Katastrophenschutzübungen vor und führt diese durch
    • betreibt das Funkwesen (Betrieb des Digitalen Alarmierungsnetzes sowie der Betriebskanäle und der Betriebsgruppen)
    • ist Mitträger der Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) für den Landkreis
    • betreibt die Integrierte Leitstelle (gemeinsame Trägerschaft mit der DRK Rettungsdienst Schwarzwald-Baar gGmbH)