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Hornissen, Wespen & Co.

Biene

Aus der Insektengruppe der Bienen kommen in Deutschland rund 500 Arten vor. Sie ernähren sich alle rein vegetarisch, vor allem von Nektar und den Pollen der Blütenpflanzen. Zu dieser Tiergruppe gehören auch alle Hummelarten und unsere Honigbiene.

Wespen

Die Echten Wespen sind mit weltweit 61 Arten eine sehr kleine Gruppe. In Mitteleuropa kommen sogar nur elf Arten vor. Am wahrscheinlichsten sieht man die Deutsche Wespe, die Gemeine Wespe und die Hornisse. Die Wespen füttern ihre Brut in der Regel mit tierischem Eiweiß und erbeuten deswegen andere Insekten.

Weitere Arten

Daneben gibt es noch weitere gelb-schwarze Insekten wie die Feldwespen oder die Schwebfliegen.

Weitere Infos:


Nützlinge - Mehr als nur Kuchendiebe

Sammeln

Bienen und Hummeln fliegen auf der Suche nach Nektar von Blüte zu Blüte. Dabei tragen sie den Pollen der Blüten mit sich und bestäuben so nebenbei die Obstbäume und viele andere Nutzpflanzen. Auch beseitigen Wespen faules Obst und vermindern damit die Ausbreitung von Schimmelpilzen und anderen Krankheitserregern.

Fangen

Wespen und Hornissen jagen Insekten. Dazu gehören auch Stechmücken und Bremsen. Ein Wespenstaat kann im Laufe eines Tages mehr als 3.000 Insekten vertilgen! Sie erbringen so einen wichtigen Beitrag zur Ausgewogenheit des Naturhaushaltes und sie sind damit sehr nützlich für unser Ökosystem.

Artenschutz - Noch sind wir viele!

Bundesnaturschutzgesetz

Gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gilt für alle wild lebenden Tiere und Pflanzen ein allgemeiner Schutz. Demnach ist es verboten „wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten“ und die „Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.“ Dies gilt natürlich auch für alle Bienen, Wespen, Hornissen, Hummeln, Schwebfliegen und andere wild lebenden Insekten.

Hornissen und Hummeln

Hornissen und Hummeln sind nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) besonders geschützt. Eine Umsiedlung bedarf der Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde und sollte nur von einem ausgebildeten Fachmann durchgeführt werden.

Was tun? - Keine Panik, cool bleiben!

Unsere Insekten sind von Natur aus nicht aggressiv oder gar stechwütig. Sie stechen nur, wenn sie bedrängt werden. Mit etwas Vorsicht und Respekt vor den Tieren lässt sich in der Regel in Frieden mit ihnen zusammenleben.

Verhaltensregeln
• ruhige und langsame Bewegungen, sonst fühlt sich das Tier angegriffen
• Nester nicht berühren oder schütteln
• Tiere und Einfluglöcher nicht anpusten

Vorsichtsmaßnahmen
• Speisen und Getränke abdecken oder verschließen - die Düfte locken die Tiere an
• Kinder mit einem Trinkhalm trinken lassen
• nicht barfuß über blütenreiche Wiesen laufen, auch Fallobst lockt Wespen an
• alternative Futterquelle anbieten, zum Beispiel überreife halbierte Trauben in fünf bis zehn Meter Entfernung

Muss das Nest weg?

Ein Wespen- oder Hornissennest sollte in der Regel im privaten Bereich nur im Ausnahmefall entfernt werden, zum Beispiel wenn sich das Nest in der Wohnung befindet, sich Kleinkinder oder kranke Personen in der direkten Umgebung aufhalten müssen oder wenn eine echte Wespenstichallergie vorliegt. Bevor Sie etwas unternehmen, kontaktieren Sie bitte die untere Naturschutzbehörde. Dort erhalten Sie Be­ratung und weitere Informationen.

Zur Absicherung oder zur Umsiedlung eines Nestes wird Ihnen Hilfe vermittelt.

Kontakt

Wo erfahre ich mehr?

(eine kleine Auswahl von Internetseiten - für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernimmt die untere Naturschutzbehörde keine Gewähr)