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Gemeinsames Antragsverfahren


Das Sachgebiet ist Ansprechpartner für den Gemeinsamen Antrag aller Landwirte und sonstigen Personen im Schwarzwald-Baar-Kreis. Über diesen Antrag werden die jährlichen Ausgleichszahlungen für die Programme Direktzahlungen, Ausgleichszulage Landwirtschaft, FAKT, Landschaftspflege, Umweltzulage Wald, Ausgleich für Wasserschutzgebiete und Steillagenförderung Dauergrünland beantragt und bewilligt.

Neben der Antragsannahme im jeweiligen Kalenderjahr (bis zum 15. Mai) werden diese Anträge bearbeitet und Prüfergebnisse aus den Kontrollen im laufenden Jahr übernommen. Somit kann in der Regel die Bewilligung der Fördergelder gegen Jahresende erfolgen. Die Antragstellung ist nur noch online möglich. Die neuesten Fördervoraussetzungen erfahren Sie mittels Klick auf „weitere Fachinformationen“.

Wir führen auch die Unternehmensdateien und vergeben die Registriernummern.