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Sperrmüll Anlieferung

Alternativ zu einer Abholung können Sie Sperrmüll - jedoch kein Altholz - auch selbst zur Umschlagstation nach Tuningen bringen. Sie können hierbei einen oder beide Sperrmüll-Anlieferscheine vorlegen, die Sie mit der Jahresgebührenrechnung erhalten. Ein Anlieferschein wird mit einer kostenfreien Sperrmüllabholung verrechnet und erlaubt Ihnen, Sperrmüll bis zu 200 Kilogramm kostenfrei anzuliefern.

• Altholz, zum Beispiel von Möbeln, können Sie zu den Recyclingzenten und Wertstoffhöfen bringen (bis zu einem Kubikmeter pro Anlieferung).
• Sperrmüllanlieferungen ohne Sperrmüll-Anlieferschein oder ab der dritten Inanspruchnahme (Abholung und Anlieferung zusammen) pro Kalenderjahr werden nach Gewicht abgerechnet, ebenso Mengen, die über die Freimengen vorgelegter Anlieferscheine hinaus gehen. Nicht vorgelegte Anlieferscheine werden nicht nachträglich verrechnet.
• Sperrmüll-Anlieferscheine des Vorjahres können hilfsweise bis zum Erhalt der Scheine des Folgejahres weiter verwendet werden, ihre Inanspruchnahme wird jedoch dem dann laufenden Kalenderjahr zugerechnet.
• Bitte beachten Sie bei Sperrmüllanlieferungen, dass ein Anliefervorgang einem Wiegevorgang entspricht (Ein- und Ausfahrt aus der Umschlagstation). Sperrmüll-Anlieferscheine können immer nur einem Wiegevorgang zugeordnet werden. Mehrmalige Anfahrten pro Tag können also eine Gebührenpflicht nach sich ziehen, auch wenn die Freimenge eines Anlieferscheins in der Gesamtmenge abgeladenen Sperrmülls noch nicht überschritten wurde.

Mehrere Anlieferscheine können einem Wiegevorgang zugeordnet werden, aber nie ein Anlieferschein mehreren Wiegevorgängen!