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Inlandsadoption

Gemäß (§ 7 AdVermiG) führt der Adoptionsdienst auf Antrag der Adoptionsbewerber eine Prüfung der allgemeinen Eignung zur Adoption eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland durch. 

Unser Eignungsprüfungsverfahren beinhaltet unter anderem mehrere persönliche Einzelgespräche und einen Hausbesuch, in welchen wir individuell auf Sie eingehen.

Im Vorfeld einer Bewerbung können wir in einem ersten Beratungsgespräch Ihre spezifischen Fragestellungen bearbeiten und einen detaillierteren Überblick zum Bewerberverfahren geben.

Nehmen Sie zur Terminvereinbarung gerne Kontakt mit uns auf: adoptionsdienst@Lrasbk.de
Wir nehmen keine Bewerbungen aus anderen Landkreisen an.