Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können. Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden und damit sondereigentumsfähig sind.
Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie beabsichtigen, eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln zu verkaufen oder eine Wohnung Ihres Mehrfamilienhauses auf Ihr Kind zu übertragen.
Erforderliche Unterlagen:
Es werden folgende Unterlagen für die Beantragung der Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt:
• Aufteilungsplan
• Bauzeichnungen (amtlicher Lageplan und leserliche Grundrisse, Schnitte sowie Ansichten)
• Die Bauzeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein.
• Eigentumsnachweis (vollständiger Grundbuchauszug bzw. vollständiger Kaufvertrag, Vorvertrag)