Denkmalschutz
Was versteht man unter Kulturdenkmalen? Das sind alle Gegenstände, für die aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht und die erhalten werden sollen.
Der Denkmalschutz und die Denkmalpflege haben die Aufgabe, diese Kulturdenkmale zu erfassen, zu schützen und zu pflegen. Eigentümer von Kulturdenkmalen sind gesetzlich verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten.
Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Anwesen ein Kulturdenkmal ist, welche baulichen Maßnahmen zulässig sind, wie Sie hierfür eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung oder Zustimmung bekommen können, dann wenden Sie sich an die untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt, die zugleich untere Baurechtsbehörde ist.
Wenn an einem denkmalgeschützten Gebäude oder an einem Gebäude innerhalb einer denkmalgeschützten Gesamtanlage Veränderungen vorgenommen werden sollen, zum Beispiel neue Fenster, neue Dacheindeckung, Einbau von Gauben oder anderes, benötigen Sie eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung (möglicherweise auch eine Baugenehmigung, die die denkmalschutzrechtliche Genehmigung mitumfasst). Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung erteilt für alle Gemeinden das Landratsamt als untere Denkmalschutzbehörde, außer bei den Großen Kreisstädten Villingen-Schwenningen und Donaueschingen.