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11.02.2019

Landratsamt verschickt Abfallgebührenbescheide für Betriebe und Hausverwaltungen

Ab dem 15. Februar werden vom Amt für Abfallwirtschaft die Abfallgebührenbescheide 2019 für Gewerbebetriebe und Hausverwaltungen verschickt. Bis Ende Februar müssten allen Haushalten und Betrieben die aktuellen Bescheide vorliegen. Wer eigene Müllgefäße besitzt, erhält mit dem Bescheid auch seine neuen Gebührenmarken, die umgehend auf den Deckel der entsprechenden Gefäße geklebt werden müssen. Die alten Marken müssen im gleichen Zuge entfernt werden. Die seit 2017 versandten Marken für die Altpapierbehälter sind Dauermarken ohne Jahreszahl, diese werden nicht durch neue ersetzt.

Anhand des Gebührenbescheids können Bürger und Betriebe ihre beim Landratsamt gespeicherten Daten überprüfen. Falls sich diese Daten seit Jahresende 2018 verändert haben, erhalten die Betroffenen in Kürze automatisch einen aktuellen Änderungsbescheid. Zur leichteren Unterscheidung ist dieser auf gelbes Papier gedruckt. Ähnlich wie bei einem Kontoauszug ersetzt der nachfolgende Bescheid den Vorangehenden; es sind also stets nur die Gebühren des neuesten Bescheides zu bezahlen.

Bei Fragen zum Bescheid steht das Amt für Abfallwirtschaft unter der Servicenummer: 07721/913-7555 zur Verfügung. Anfragen können auch schriftlich, per Fax: 07721/913-8916 oder Mail: abfall@Lrasbk.de übermittelt werden.

Das Landratsamt bittet um Verständnis, wenn es am Service-Telefon in den ersten Tagen nach dem Versand der Gebührenbescheide zu Engpässen und Wartezeiten kommen sollte und empfiehlt, nicht sofort nach Erhalt des Gebührenbescheides anzurufen. Eventuelle Rückfragen können innerhalb eines Monats nach Zugang der Bescheide mit dem Abfallwirtschaftsamt geklärt werden – es entstehen dadurch keine Nachteile.