Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache
Auf dieser Seite steht die Erklärung zur Barriere-Freiheit.
Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis hat diese Erklärung am 06.11.2025 erstellt.
Am 06.11.2025 hat es die Erklärung überprüft.
Diese Erklärung gilt für die Internet-Seite vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis.
Das ist die Internet-Seite: www.Lrasbk.de
Barriere ist ein schwieriges Wort.
Barriere spricht man so: Bar-jä-re.
Barriere bedeutet: Hindernis.
Ein Hindernis können Stufen für Rollstuhl-Fahrer sein.
Ein Hindernis kann auch Sprache sein.
Menschen können dann wenig oder nichts verstehen.
Das Gegenteil ist barriere-frei.
Das bedeutet: Hindernisse gibt es nicht.
Alle Menschen sollen die Internet-Seiten verstehen können.
Auch Menschen mit einer Behinderung.
Oder wenn sie noch nicht so gut Deutsch verstehen.
Das ist das Ziel.
In Baden-Württemberg gibt es dafür ein Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Landes-Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
Die Abkürzung dafür ist: L-BGG.
In dem Gesetz steht:
Alle Menschen sollen eine Internet-Seite gut lesen können.
Das Landratsamt möchte die Internet-Seite vom
Schwarzwald-Baar-Kreis barriere-frei machen.
Deshalb gibt es auf dieser Internet-Seite:
- Infos zu den wichtigsten Inhalten von der Internet-Seite in Leichter Sprache.
- die Hinweise zur Navigation in Leichter Sprache.
- die Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache.
- Informationen in Gebärden-Sprache.
Leider sind noch nicht alle Informationen auf dieser Internet-Seite barriere-frei.
Das möchte das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis ändern.
Was ist noch nicht barriere-frei auf dieser Internet-Seite?
Dateien zum Herunterladen sind vielleicht noch nicht barriere-frei.
Das sind zum Beispiel:
- Formulare
- Broschüren
- PDF-Dateien
- oder Informationen von anderen Anbietern.
Auf der Internet-Seite gibt es Videos.
Hier fehlen manchmal noch die Untertitel.
Vielleicht stellt das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis ein neues Video ein.
Dann schreibt es auch Untertitel dazu.
Auf der Internet-Seite kann man zu anderen Internet-Seiten wechseln.
Diese Informationen sind vielleicht nicht vom Landratsamt
Schwarzwald-Baar-Kreis.
Die Informationen sind dann vielleicht auch nicht barriere-frei.
Auf der Internet-Seite gibt es auch Bilder und Darstellungen.
Hier fehlt manchmal noch die Beschreibung.
Also was man auf den Bildern sehen kann.
Das nennt man auch: Alternativ-Text.
So können Sie uns kontaktieren
Haben Sie eine Barriere oder ein Problem auf unserer Internet-Seite gefunden?
Dann können Sie sich bei uns melden.
Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Das ist die E-Mail-Adresse: Pressestelle@Lrasbk.de
Klicken Sie auf die E-Mail-Adresse.
Sie können dann gleich eine E-Mail schreiben.
Sie können auch das Kontakt-Formular benutzen.
Das Kontakt-Formular ist ganz unten auf dieser Internet-Seite von der Erklärung zur Barriere-Freiheit in schwerer Sprache.
Sie können sich auch bei Frau Dr. Linnemann-Geiger melden.
Kirstin Linnemann-Geiger ist die Behinderten-Beauftragte vom
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis.
Sie können Frau Dr. Linnemann-Geiger anrufen.
Das ist die Telefon-Nummer: 07721 913 78 90
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Schlichtungs-Verfahren
Sie haben das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis informiert und gesagt:
Dieser Teil von der Internet-Seite ist nicht barriere-frei.
Dann muss sich das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
bei Ihnen melden.
Dazu hat es 4 Wochen Zeit.
Das steht im Gesetz.
Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis hat sich nicht bei Ihnen gemeldet?
Dann können Sie sich bei der Schlichtungs-Stelle vom
Landes-Zentrum Barriere-Freiheit beschweren.
Die Abkürzung dafür ist: LZ-BARR.
So können Sie die Schlichtungs-Stelle kontaktieren:
Sie können einen Brief schreiben.
Das ist die Adresse:
Landes-Zentrum Barriere-Freiheit
Schlichtungs-Stelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Sie können anrufen.
Das ist die Telefon-Nummer: 0711 123 393 75
Sie können eine E-Mail schreiben.
Das ist die E-Mail-Adresse: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Klicken Sie auf die E-Mail-Adresse.
Sie können dann gleich eine E-Mail schreiben.
Sie können sich auch bei Frau Dr. Kirstin Linnemann-Geiger beschweren.
Kirstin Linnemann-Geiger ist die Behinderten-Beauftragte vom Schwarzwald-Baar-Kreis.
Sie können Frau Dr. Linnemann-Geiger einen Brief schreiben.
Das ist die Adresse:
Behinderten-Beauftragten-Stelle
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Am Hoptbühl 2
78048 VS-Villingen
Sie können Frau Dr. Linnemann-Geiger anrufen.
Das ist die Telefon-Nummer: 07721 913 78 90
Das ist die Fax-Nummer: 07721 913 82 29
Sie können auch eine E-Mail schreiben.
Das ist die E-Mail-Adresse: Behindertenbeauftragte@Lrasbk.de
Klicken Sie auf die E-Mail-Adresse.
Sie können dann gleich eine E-Mail schreiben.
Das Schlichtungs-Verfahren ist kostenlos.
Das bedeutet: Geld müssen Sie dafür nicht bezahlen.
In bestimmten Fällen können Sie auch klagen.
Klagen bedeutet: Sie beschweren sich vor Gericht.
Das können Sie aber nicht alleine machen.
Dafür müssen Sie einen Verein oder einen Verband finden.
Zum Beispiel einen Verein für Menschen mit Behinderungen.
Der Verein klagt dann vor Gericht.
Das nennt man auch: Verbands-Klage.
Barriere melden
Melden Sie uns eine Barriere oder einen Fehler auf dieser Internet-Seite über das Kontakt-Formular.
Das Kontakt-Formular ist ganz unten auf dieser Internet-Seite.
So sieht das Kontakt-Formular aus:
Sie müssen in alle Zeilen etwas rein-schreiben.
Schreiben Sie uns den Link zu der Seite mit dem Fehler.
Und beschreiben Sie den Fehler mit Ihren eigenen Worten.
Zum Schluss klicken Sie auf das blaue Feld: Absenden.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Wer hat den Text gemacht?
Den Original-Text hat das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis geschrieben.
Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis ist auch für die Inhalte im Text verantwortlich.
Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
Screenshot Kontakt-Formular: www.lrasbk.de
Übersetzung in Leichte Sprache
Den Text hier hat das Übersetzungsbüro für Leichte und Einfache Sprache
der Samariterstiftung übersetzt.
Geprüft hat den Text die Prüfergruppe vom Übersetzungsbüro der
Samariterstiftung. Das Übersetzungsbüro für Leichte und Einfache Sprache
der Samariterstiftung ist Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache.
Kontakt: Samariterstiftung · Jahnstr. 14, 73431 Aalen · Tel.: 07361 564 300
leichte-sprache@samariterstiftung.de · www.samariterstiftung.de