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Verwaltung und vollzug

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Die verwaltungsrechtliche Durchführung von Entscheidungen und deren Vollstreckung, die im Rahmen der Aufgaben des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung anfallen, erfolgt im Sachgebiet Verwaltung und Vollzug.

Weiter sind hier sonstige verwaltungsrechtliche und organisatorische Tätigkeiten, die im Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung zu erledigen sind, wie beispielsweise die Abrechnung von Fleischbeschaugebühren und die Registrierung von Tierhaltern, angesiedelt.