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Kommunale Holzverkaufsstelle

Bis zu 300.000 Festmeter Holz aus Kommunal- und Privatwald des gesamten Schwarzwald-Baar-Kreises vermarkten wir jährlich.

Unser langjähriges und bewährtes Team kümmert sich bestmöglich um Ihre Fragen und Angelegenheiten.

Ansprechpartner

Als regionaler Partner vor Ort, beraten wir kommunale und private Waldbesitzende bei allen Fragen rund um das Thema Holz und übernehmen den Verkauf.

Team Holzverkaufsstelle © Forstamt
Team Holzverkaufsstelle © Forstamt

Leistungen

Unsere Leistungen für Sie:

• Wir beraten Sie kostenfrei in allen Holzangelegenheiten
• Wir wickeln den gesamten Holzverkauf ab: Markterkundung, Vertragsverhandlung, Verkauf
• Wir arbeiten mit den bekannten Revierförsterinnen und Förster vor Ort zusammen
• Wir informieren über aktuelle Holzsortimente
• Wir bieten transparente Holzpreise
• Wir rechnen unkompliziert und direkt ab
• Wir koordinieren einen gemeinschaftlichen Holzverkauf (z.B. bei Kleinmengen)
• Wir arbeiten eng mit den FBGen zusammen
• Wir organisieren Forstschutzmaßnahmen

Aufarbeitung und Sortierung

Wie Holz aufgearbeitet werden muss, hängt von der weiteren Verarbeitung des Holzes durch unsere Holzkunden ab. Daraus resultieren verschiedenste Kriterien für Baumart, Länge, Durchmesser und Qualität bei der Aufarbeitung.

Was ist zu tun, wenn der Baum auf dem Boden liegt?

a. Vermessen des Stammes mit Bandmaß und Kluppe

b. Beurteilen und Einteilen des Stammes nach Qualität und Sorte
Welche Qualitätsansprüche gelten?
Unsere Kunden berufen sich auf die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel (RVR).
Hier finden Sie die aktuellen Sortiermerkblätter:

Was ist eine Holzsortierung?
Eine Sorte beschreibt das Holz anhand seiner späteren Verwendung. Wir teilen das Holz in verschiedene Sorten auf, vom Stammholz bis zum Brennholz.
Beispiel: Holzsorte Stammholz lang, PZ
Baumart: Nadelholz – Fichte, Tanne,…
Verwendung: Kanthölzer, Bretter, Lamellen, Latten
Längen: von 10 bis 19 Meter
Qualität: B/ C
Hier sind alle aktuellen Holzsortimente:

c. Poltern des aufgearbeiteten Holzes: sortenrein, kein Frischholz und Käferholz in einem Polter zusammmen, Mindestgröße Polter 10 Festmeter

d. Organisation der Holzaufnahme und des Holzverkaufs durch das Forstamt

Holzverkauf

Für den Holzverkauf durch uns benötigen Sie eine Vollmacht, damit wir die Tätigkeiten des Holzverkaufs durchführen können.

Füllen Sie hierfür das Formular „Vollmacht Holzverkauf“ aus 

Es gelten unsere allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen 

Was ist zu tun, wenn das Holz auf dem Polter liegt?

a. Holz aufnehmen lassen durch Försterin oder Förster
Was ist eine Holzaufnahme?
Bei der Holzaufnahme werden Länge, Durchmesser, Qualität, Menge und Lagerort mit einem Tablet durch die Försterin oder den Förster aufgenommen. Erst dann kann das Holz verkauft werden. Für jede Holzerntemaßnahme wird in der Regel eine neue Aufnahme gemacht.
Sie wollen Holz aufnehmen lassen? Hierfür benötigen Sie einen Betreuungsvertrag mit Ihrer Försterin oder Ihrem Förster. Weitere Informationen finden Sie hier www.lrasbk.de/privatwald-betreuung
Hier finden Sie Ihre Förster*innen:

b. Holzaufnahmedaten werden elektronisch an Holzverkaufsstelle übermittelt
c. Holzliste wird erstellt
Was ist eine Holzliste?
Eine Holzliste beinhaltet verkaufsrelevante Daten wie Waldbesitzer, Holzmasse, Lagerorte und als Herzstück eine Liste der Hölzer mit Angabe der Holzlose sowie Holzart, Dimension der Stämme und Qualität
d. Käufer wird durch uns gesucht
e. Holz wird bestmöglich verkauft und aus dem Wald abgefahren
f. Der Holzerlös wird auf Ihr Konto überwiesen abzüglich der Bearbeitungsgebühren des Holzverkaufs

Sondersituation Kalamitäten: Borkenkäfer und Sturm

Bei Kalamitäten gelten andere Bestimmungen für die Aufarbeitung sowie veränderte Aushaltungs- und Sortierkriterien.
Wir haben Ihnen dafür einige wichtige Informationen zusammengestellt:

• Informieren Sie sich vor Aufarbeitung über die Absatzmöglichkeiten durch uns
• Beachten Sie veränderte Aushaltungs- und Sortierkriterien. Diese können sich in Kalamitätssituationen sehr kurzfristig ändern.
Mindestpoltergröße 10 Festmeter
Klein vor Groß: Arbeiten Sie zuerst kleine Kalamitätsflächen vor Großen auf
• Aufarbeitung Sturmwurf: bis Frühjahr/ Ende März, damit keine Borkenkäfer in das Sturmholz gelangen können
• Aufarbeitung Käferholz:
- Nur frisch befallene Stämme und alt befallene Stämme mit Rinde aufarbeiten
- Keine Aufarbeitung von rindennackten Bäumen – diese können nicht vermarktet werden durch uns, eignen sich aber z. B. für Ihr Brennholz
• Jeder Waldbesitzende ist verpflichtet Kalamitätsholz in seinem Wald aufzuarbeiten

Newsletter Waldinfo

In regelmäßigen Abständen informiert die Holzverkaufsstelle über die neuesten Entwicklungen mit dem Versand eines E-Mail Newsletters. Wir präsentieren Aktuelles zum Holzmarktgeschehen, zu Holzpreisen und weiteren Themen.
Gerne können Sie unseren Newsletter abonnieren, indem Sie uns eine kurze Mail schreiben.

Ihr Ansprechpartner

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