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Förderung von Waldwirtschaft

Finanzielle Zuschüsse können für viele waldbauliche und ökologische Arbeiten im Wald beantragt werden. Bei den Förderprogrammen wird nach dem Fördergeber unterschieden.

Aktuelle Infos

Ab sofort können Förderanträge für Frühjahrspflanzungen 2024 gestellt werden. Das sollte möglichst bald erfolgen damit der vorzeitige Maßnahmenbeginn genehmigt werden kann. Vorher darf mit der Maßnahme nicht begonnen werden.

Die dazu notwendigen aktualisierten Antragsformulare und Merkblätter finden Sie im Förderwegweiser des MLR. Die entsprechenden Links finden Sie hier auf unserer Homepage im Bereich Landesförderprogramme.

Das sind derzeit die förderfähigen Maßnahmen

  • 9.10.1.1. Naturverjüngung (Pflege mit Mischwuchs- und Standraumregulierung)
  • 9.10.1.2. Pflanzung (Mischbestände mit mind. 40% Laubholz) inkl. Nachbesserung
  • 9.10.1.3. Kultursicherung (Reinigen, Ausmähen)
  • 9.10.1.4. biologisch abbaubare Wuchshüllen an Eiche und einigen wenigen weiteren Baumarten

Für alle Maßnahmen gilt jeweils eine Mindestfläche von 0,1 Hektar (1000m²) und eine Bagatellgrenze von 250 € Fördersumme im Kleinprivatwald.
Alle anderen Fördertatbestände sind bis auf weiteres ausgesetzt. Ob und unter welchen Rahmenbedingungen Fördertatbestände über Waldumbau und Wiederbewaldung hinaus in 2024 angeboten werden können, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Dies betrifft z.B. die Fördermaßnahmen: Aufarbeitung von Schadholz, Borkenkäfermonitoring und Bewässerung von Kulturen. Wir bitten Sie daher, vorerst von der Antragstellung für diese Fördermaßnahmen abzusehen. Neue Informationen werden wieder zeitnah veröffentlicht.

Landesförderprogramme

Ob Waldumbau, Wegebau oder Biotopanlage – das Angebot ist umfassend und wird an die aktuellen Bedürfnisse der Waldbesitzenden angepasst. Fördermöglichkeiten sowie Anträge finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für ländlichen Raum.

Seit 17.07.2020 gelten neue Förderrichtlinien. Alle nötigen Unterlagen können unter folgenden Links abgerufen werden:

Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig vor Beginn Ihrer Maßnamen, damit alle Fördervoraussetzungen erfüllt werden können. Die Revierleitenden sowie das Forstamt beraten gerne.

Bundesförderprogramm

Alle Informationen zum Bundesförderprogramm ‚klimaangepasstes Waldmanagement‘ erhalten Sie über diesen Link:

https://www.klimaanpassung-wald.de/