INFOS ZUM CORONAVIRUS
Corona-Verordnung des Landes:
Wichtig:
Aufgrund der Änderung, dass die Quarantäne bei dem Fall einer Corona-Infektion nicht mehr gegeben ist, hat das Gesundheitsamt keine Grundlage mehr, um die Anzahl der Genesenen zu berechnen. Lediglich die Anzahl der Personen, die durch einen PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet sind, liegen dem Gesundheitsamt vor (andere positive Testergebnisse werden nicht erfasst). Die vorliegenden Zahlen sind für die Entwicklung der Pandemie nicht ausreichend aussagekräftig. Deshalb werden von Seiten des Gesundheitsamtes ab sofort keine Zahlen mehr zur Corona-Pandemie veröffentlicht.
Impfmöglichkeiten, Abstrichstellen, Corona-Verordnungen -
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Impfangebote
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Corona-Abstrichstellen
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Corona-Verordnung des Landes
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Coronavirus barrierefrei erklärt
Allgemeine Informationen:
Landratsamt informiert
Allgemeines:
Aktuelles zur rechtlichen Lage
Die Coronaverordnung in mehreren Sprachen:
Weitere Verordnungen:
Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz:
Entschädigungsanträgen nach den §§ 56, 57 und 58 IfSG
Weitere Kontaktstellen
Telemedizinischer Dienst der Kassenärztlichen Vereinigung
Telefon 0711 7875 3300
montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr
Hotline des Landesgesundheitsamtes
Telefon: 0711 904 39555
montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr
Hotline des Bundesministeriums für Gesundheit
Telefon: 030 346 465 100
montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr
freitags von 8 bis 12 Uhr
Hotline des Wirtschaftsministeriums
Telefon: 0800 40 200 88
montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr
Hotline der Industrie- und Handelskammer
Telefon: 07721 922-244
montags bis freitags von 8.30 bis 17 Uhr