Für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbstständige:
Corona-Verordnung
Entschädigungsanträge §§ 56,57 und 58 IfSG
Die Antragstellung sowie die Bearbeitung der Anträge nach § 56 Abs. 1 und Abs. 1 a IfSG wird über ein elektronisches Online-Verfahren abgewickelt. Die bundesweite Website, auf der die Anträge gestellt werden können, lautet: www.ifsg-online.de
Hier können Antragsformulare heruntergeladen und an das für den Schwarzwald-Baar-Kreis zuständige Regierungspräsidium Freiburg gesenden werden:
Regierungspräsidium Freiburg
Kaiser-Joseph-Straße 167
79098 Freiburg
E-Mail: Entschaedigung-ifsg@rpf.bwl.de
Telefonnummer: 0761 208 4600
Auf dieser Website finden sich überdies nützliche Informationen für Antragstellerinnen und Antragsteller.