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Konsequenzen für Bauwillige / Planer / Investoren

Bei Bauvorhaben in Gewässernähe kann durch die Kenntnis der Hochwassergefahr (siehe Themenelement „Die eigene Hochwasserbetroffenheit prüfen“) schon im Planungsstadium rechtzeitig Vorsorge getroffen werden. Unter Umständen ist eine Bebauung gar nicht zulässig oder nur unter bestimmten Auflagen. Außerdem darf generell im Gewässerrandstreifen (fünf Meter im Innen- und zehn Meter im Außenbereich) nicht gebaut werden.

Bauvorhaben in festgesetzten Überschwemmungsgebieten

In festgesetzten Überschwemmungsgebieten (siehe Themenelement "Rechtliche Bedeutung von Überschwemmungsgebieten") ist das Bauen grundsätzlich verboten. Das Bauverbot gilt auch für Vorhaben in schon bestehenden Baugebieten und bei rechtskräftigen Bebauungsplänen. Ausnahmegenehmigungen sind unter Umständen möglich, jedoch nur unter strengen Voraussetzungen. Beispielsweise muss das entfallene Überschwemmungs-Volumen an anderer Stelle wiederhergestellt werden (Retentionsausgleich).

Bauvorhaben in Gewässernähe ohne festgesetzte Überschwemmungsgebiete

Die Hochwassergefahrenkarten werden nur an größeren Gewässern erstellt. Für eine Vielzahl von kleinen Gewässern gibt es keine Information über die Hochwassergefahr. Aber auch dort gibt es für Bauwillige einiges zu beachten: Weiterhin kann bei Bauvorhaben, die möglicherweise von einer Überflutung betroffen sein könnten, von den Behörden eine hydraulische Berechnung für das 100-jährliche Hochwasserereignis gefordert werden. Die ermittelten Überflutungsflächen wirken dann wie festgesetzte Überschwemmungsgebiete.

Bauprojekte im Bereich eines HQextrem

In Gebieten, die erst bei einem extremen Hochwasser (HQextrem) überschwemmt werden, gibt es kein gesetzliches Bauverbot. Diese Bereiche sind in den Hochwassergefahrenkarten dargestellt. Da eine, wenn auch seltene, Hochwasserbetroffenenheit nicht auszuschließen ist, ist eine hochwasserangepasste Bauweise im eigenen Interesse sinnvoll. Ihr Architekt sollte Sie daher in Bezug auf Baumaterialien, Gebäudegründung, und Höhenlage von Gebäudeöffnungen entsprechend beraten.

Weitere Infos:

Broschüre »Hochwasser-Risiko-bewusst planen und bauen«

Faltblatt »Bauen bei Hochwasserrisiken und in Überschwemmungsgebieten«

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema »Bauen im Überschwemmungsgebiet«