Sprungziele
Seiteninhalt

KreisJugendamt


Das Jugendamt Schwarzwald-Baar-Kreis ist für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises zuständig, außer für die Stadt Villingen-Schwenningen, die ein eigenes Jugendamt hat.


Fusion des Jugendamtes der Stadt Villingen-Schwenningen mit dem Kreisjugendamt

Der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen beschloss im November 2022, das Stadtjugendamt an den Schwarzwald-Baar-Kreis abzugeben. Das Sozialministerium muss hierfür eine Rechtsverordnung erlassen. Ziel ist es, den rechtlichen Übergang bis zum 1. Juli abzuschließen. Sehr ambitioniert ist dieses Ziel, da in Baden-Württemberg noch nie ein solch großes Jugendamt mit einem Kreisjugendamt zusammengelegt wurde. Aktuell geht die Verwaltung davon aus, dass über 60 Stellen durch die Zusammenlegung hinzukommen. Herausforderungen bei der Fusion sind die unterschiedlichen Aufbauorganisationen, der unterschiedliche Grad der Digitalisierung, die Ausstattung der neuen Mitarbeiter mit Hardware und die Weiterentwicklung des bestehenden Open-Space-Konzeptes am Standort Verwaltungsgebäude An der Brigach. Frühzeitig wurde deshalb ein externes Organisationsberatungsunternehmen, die Firma Con_sens, mit eingebunden.

Bis zum Zeitpunkt der rechtlichen Fusion ist das Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport der Stadt Villingen-Schwenningen weiterhin für die öffentliche Jugendhilfe zuständig.

Präventive Angebote der Kinder- und Jugendhilfe

Die strategische Zielsetzung im Jugendamt setzt sich aus der Stärkung von sozialräumlichen Angeboten, dem Vorrang von Präventionsangeboten sowie der Entwicklung von passgenauen Hilfen zusammen. Damit soll ein gelingendes Aufwachsen der Kinder im Schwarzwald-Baar-Kreis unterstützt werden.

Zum Sachgebiet

Verwaltung

Das Sachgebiet Verwaltung besteht aus den Abteilungen Beistandschaften, Amtspflegschaften, Vormundschaften (BAV), Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) und der Unterhaltsvorschusskasse (UHV).

Wichtige Leistungen:

Zum Sachgebiet

Soziale Dienste

Der Soziale Dienst unterstützt junge Menschen und ihre Familien dabei, positive Lebensbedingungen für Familien zu erhalten und zu schaffen sowie Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Grundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe.

Wichtige Leistungen:

Zum Sachgebiet

impuls - wir machen Jugendliche stark!

"impuls - Wir machen Jugendliche stark!" - ist eine Einrichtung des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis, die im Jahr 1982 als Anlaufstelle für arbeitslose Jugendliche eingerichtet wurde. Unsere Aufgabe besteht darin, benachteiligte junge Menschen aufgrund ihrer persönlichen Lebenslage zu beraten und zu unterstützen.

Zum Sachgebiet

Kindertagespflege