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Vorsorgevollmacht beglaubigen

Die Betreuungsbehörde

Für Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch teilweise selbst regeln können und keine ausreichende Vorsorge (z.B. durch eine Vorsorgevollmacht) getroffen haben, kann nach dem Betreuungsgesetz eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden.

Die Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde

  • informiert und berät Bürger/innen, Betreuer/innen und Interessierte über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und über andere Hilfen, durch die eine Betreuung vermieden werden kann.
  • unterstützt das Betreuungsgericht durch fachliche Stellungnahmen, in denen unter anderem geeignete Betreuer vorgeschlagen werden.
  • ist befugt, Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen öffentlich zu beglaubigen.

Patientenverfügungen dürfen hingegen nicht von der Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigt werden. Um eine Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung zu beglaubigen, ist die Anwesenheit des Vollmachtgebers zwingend notwendig. Der Vollmachtnehmer muss nicht anwesend sein.

Unterlagen

Für den Beglaubigungstermin ist folgendes wichtig und mitzubringen:

  • Vollmachtgeber muss anwesend sein. Vollmachtnehmer muss nicht anwesend sein!
  • die ausgefüllte Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung
  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) des Vollmachtgebers
  • 10,00 € in bar pro beglaubigter Unterschrift
  • eigenen Kugelschreiber
  • Mund/Nasenschutzmaske

Um eine Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung öffentlich zu beglaubigen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. Sie können gerne einen Onlinetermin über den nebenstehenden Link vereinbaren. Die gültigen Hygiene- und Abstandsregelungen sind einzuhalten.

Öffnungszeiten

  • Montag bis Donnerstag: 8 bis 11.30 Uhr
  • Donnerstag: 14 bis 17.30 Uhr
  • Freitag: keine Sprechzeiten

Nach Absprache sind auch Termine außerhalb unserer Öffnungszeiten möglich.

Zum Thema Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung beraten auch vorab die Betreuungsvereine im Schwarzwald-Baar-Kreis.

Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) https://www.skf-villingen.de
Sozialdienst katholischer Männer (SKM) https://schwarzwald-baar.skmdivfreiburg.de/